Entwurszeichnung Lebensmittelmarkt Legelshurst

Nahversorgung - Legelshurst

Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Legelshurst

Seit dem Frühjahr 2019 existiert in Legelshurst kein Lebensmittelmarkt mehr. Bürgermeister Huber und Ortsvorsteher Scheffel führten daraufhin zahlreiche Gespräche mit möglichen Investoren und Marktbetreibern. Ziel ist die Wieder- oder Neuansiedlung eines Lebensmittelmarktes.

Begleitend zu den Gesprächen gab die Gemeinde auf Wunsch des Gemeinde- und Ortschaftsrats ein Einzelhandelskonzept in Auftrag, um die Kaufkraft und Chancen einer Ansiedlung, auch in Abhängigkeit vom Standort, extern prüfen zu lassen.

Im November 2020 bekundete daraufhin der Netto Markendiscount nach interner Prüfung Interesse an einer Ansiedlung auf dem an der Uroffener Straße gelegenen Sportplatzgelände. Die Pläne hierzu wurden sowohl im Ortschaftsrat Legelshurst diskutiert, als auch in einer Einwohnerversammlung Ende Januar 2021 den Bürgerinnen und Bürgern präsentiert.

Link zum aufgezeichneten Live-Stream der Einwohnerversammlung auf Youtube

Im Februar 2021 stimmte daraufhin der Gemeinderat einer Ansiedlung zu und ermächtigte die Verwaltung, die notwendigen Verträge zu verhandeln.

Link zur Gemeinderatssitzung am 03.02.2021 im RatsInformationsSystem (RIS)

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Im April 2021 wurde fristgerecht eine Unterschriftensammlung mit dem Ziel eingereicht, einen Bürgerentscheid gegen die Entscheidung des Gemeinderats vom 03.02.2021 zu erwirken, den alten Sportplatz für die Ansiedlung eines neuen Lebensmittelmarktes in Legelshurst zu nutzen.

Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat am 19. Mai 2021 war reine Formsache. Die von der Gemeindeordnung vorgesehenen formalen Voraussetzungen sind erfüllt und die notwendigen Unterschriften wurden fristgerecht eingereicht. Daher musste der Gemeinderat der Durchführung eines Bürgerentscheids zustimmen. Tag der Entscheidung wird der 26. September 2021 sein. Alle Wahlberechtigten innerhalb der Gemeinde können dann im Zuge der Bundestagswahl auch über die Frage abstimmen: „Sind Sie dagegen, dass auf dem Gelände des alten Sportplatzes in Legelshurst ein Lebensmittelmarkt gebaut werden soll?“.

Stimmen die Wahlberechtigten im Herbst mehrheitlich mit „Ja“ ab, so hat der Bürgerentscheid drei Jahre Bindungswirkung. Als Folge kann der Sportplatz innerhalb dieser Frist nicht mit einem Lebensmittelmarkt bebaut werden.

Wird mehrheitlich mit „Nein“ abgestimmt, so kann die Ansiedlung des bereits in Planung befindlichen Lebensmittelmarktes auf einem Teil des Sportplatzes erfolgen.

Link zur Gemeinderatssitzung am 19.05.2021 im RatsInformationsSystem (RIS)

Alles Weitere zum Bürgerentscheid 2021 erfahren Sie unter dem Punkt Wahlen auf unserer Homepage. Dort finden Sie auch eine Broschüre mit allen wichtigen Informationen.

Link zum Bürgerentscheid 2021