Zu den gemeindlichen Betrieben in Willstätt zählen der Bauhof sowie der Gemeindewald.
Willstätt unterhält darüber hinaus drei Eigenbetriebe: Den Eigenbetrieb Wasserversorgung, der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung sowie den Eigenbetrieb Baulandentwicklung. Die Führung dieser Bereiche als Eigenbetriebe bedeutet, dass die Eigenbetriebe keine eigene Rechtspersönlichkeit haben, sondern lediglich ein ausgegliedertes Sondervermögen des Haushaltes darstellen. Damit sind sie organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der Gemeindeverwaltung Willstätt ausgegliedert.
Außerdem ist Willstätt Mitglied unterschiedlicher Zweckverbände. Ein Zweckverband ist eine interkommunale Kooperation zwischen Gemeinden und/oder Gemeindeverbänden zur Erfüllung eines festgelegten öffentlichen Zwecks.
Weitere Beteiligungen & Mitgliedschaften sind unter dem Bereich Finanzen aufgeführt.