Brief wird in Wahlurne getan

Wahlen

Politischen Einfluss durch Wahlen.

Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie. Durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche, und geheime Wahlen haben sie die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen.

Für die Organi­sa­tion von Wahlen und Abstim­mun­gen der Gemeinde Willstätt ist das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig, das im Rahmen der Wahlvor­be­rei­tung den Zusatz­na­men
"Wahlam­t" ­trägt. Das Wahlamt sucht immer Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Interessierte können sich jederzeit vormerken:

Wahlhelfer*in werden

Wahlen in Willstätt

Ergebnispräsentation zum Bürgerentscheid in Willstätt am Wahlsonntag

Die Ergebnisse zur  Bundestagswahl für die Gemeinde Willstätt und zum Bürgerentscheid werden am Sonntag nach dem Auszählen über die Internetseite der Gemeinde Willstätt unter www.willstaett.de veröffentlicht.

Zur Ergebnispräsentation des Bürgerentscheids  wird  am Wahlabend  zudem der Bürgersaal im 3. OG des Willstätter Rathauses geöffnet sein. Hier gilt aufgrund § 11 Absatz 3 grundsätzlich Maskenpflicht. Mit einer Entscheidung wird frühestens ab 20 Uhr gerechnet, da zuerst die Bundestagswahl ausgezählt werden muss.

 Das Wahlamt informiert über Fristen bei der Briefwahl:

Das Wahlamt weist darauf hin, dass Anträge auf Erteilung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag sowie des Bürgerentscheids am Sonntag, 26. September, noch bis Freitag, 24. September 2021 um 18 Uhr gestellt werden können. In der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr können die Anträge nur noch per Einwurf in den Briefkasten des Rathauses Willstätt oder per Internetantrag gestellt werden.

Die Wahlberechtigten werden darauf aufmerksam  gemacht, dass verlorene Wahlscheine nicht ersetzt werden. Sofern ein Wahlberechtigter jedoch glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis Samstag, 25. September, 12 Uhr per E-Mail unter wahlen@willstaett.de ein neuer Wahlschein beantragt werden.

Für eine gültige Stimmabgabe per Briefwahl müssen die Wahlunterlagen bis Sonntag, 26.09.2021, 18:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung oder in einer der Ortsverwaltungen eingehen.

 Was tun im Krankheitsfall?

Kann ein Wahlberechtigter den Wahlraum am Sonntag aufgrund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen, besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15 Uhr zu beantragen. Das Wahlamt ist am Wahlsonntag ab 11 Uhr besetzt. Es wird empfohlen, sich zuvor telefonisch unter 07852 43-330 zu wenden.