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Senioren

Seniorenrat nimmt Arbeit auf

Der Willstätter Gemeinderat gab im Oktober 2022 grünes Licht für die Gründung eines Seniorenrates und beschloss hierfür eine spezielle Satzung. Diese Satzung wurde durch den bisher Arbeitskreis Senioren erarbeitet und auf Basis der bereits gelebten Prozesse in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Bürgermeister zusammengestellt. Die Aufgaben des Seniorenrates sollen sich an den Bedürfnissen der Seniorinnen und Senioren orientieren und auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre aufbauen.

Der neue Seniorenrat löst den Arbeitskreis Senioren ab, der im Jahr 2009 ins Leben gerufen wurde und seither aktiv war. In Zusammenarbeit mit Bürgermeister und Verwaltung wurden zahlreiche Projekte realisiert und Veranstaltungen organisiert, wie Ausflugsfahrten, Seniorenwegweiser, Bewegungstreff, Beratungsangebote, usw. In den 13 Jahren seiner Tätigkeit leistete der Arbeitskreis mit seinen Mitgliedern sehr gute Arbeit und vertrat die Gemeinde auch im Rahmen der Mitgliedschaft der Gemeinde im Kreisseniorenrat des Ortenaukreises.

Rund 3.000 der 10.000 Einwohner in der Gemeinde Willstätt sind über 60 Jahre alt. Etwa 6 Prozent sind sogar 80 Jahre und älter. Die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung steigt - auch in der Gemeinde Willstätt. Damit verändern sich auch die Bedürfnisse der Bevölkerung insgesamt, insbesondere aber der älteren Einwohnerinnen und Einwohner. Die Seniorenarbeit soll deshalb noch mehr an Bedeutung gewinnen. Die Gründung eines Seniorenrats ist ein klares Bekenntnis dazu, der Seniorenarbeit mehr Gewicht zu verleihen.

Dem Seniorenrat sollen je ein Mitglied aus den fünf Ortschaftsräten und je ein von den Ortschaftsräten benannter Bürger aus jedem Ortsteil angehören. Außerdem Vertreter der örtlichen Vereine und Kirchengemeinden. Die Amtszeit orientiert sich an den Zeiten der Kommunalwahl. Den Vorsitz im Seniorenrat hat der Bürgermeister; die Geschäftsführung erfolgt durch das Bürgermeistersekretariat.

Die Sitzungen des Seniorenrats sind öffentlich. Laut Satzung tagt der Rat mindestens dreimal jährlich, kann aber auf Antrag auch außer der Reihe  zusammenkommen.

Damit der Seniorenrat sich künftig um die Belange von Senioreninnen und Senioren in der Gemeinde Willstätt kümmern kann, wird ihm vom Gemeinderat ein Budget zur Verfügung gestellt. Dazu stellt der Seniorenrat einen Haushaltsplan auf, dessen Einhaltung dem Gemeinderat regelmäßig aufgezeigt wird.

Derzeit werden die Mitglieder des neuen Gremiums benannt, das bald zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen wird.

Satzung Seniorenrat

Kreisseniorenrat Ortenaukreis

Der Kreisseniorenrat steht dem Ortenaukreis in Fragen, die ältere Menschen betreffen, beratend und unterstützend zur Verfügung. Er wurde 1984 als Arbeitsgemeinschaft gegründet und arbeitet parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral.

Der Kreisseniorenrat trifft sich mindestens sechs Mal pro Jahr zu Sitzungen. Dabei werden Themen behandelt, welche Menschen in der dritten Lebensphase, aber auch die Gesellschaft allgemein betreffen, etwa Altersarmut, Sucht im Alter, Lebensvorsorge, Pflege, Wohnen im Alter, Pedelctraining, Digitalisierung, Einrichtung von Seniorenräten in der Ortenau, Seniorenfreundliche Handwerker, usw.

Durch den Dialog mit dem Landratsamt, insbesondere mit dem Sozialdezernat, sowie über die kommunalen Seniorenräte auch mit den Kommunen, wurden die Anregungen der Senioren in die lokale und regionale Politik gebracht, die angesichts des wachsenden Anteils an Senioren im Ortenaukreis die Bedeutung dieses Dialogs betont.
Der Kreisseniorenrat ist Mitglied des Landesseniorenrats Baden-Württemberg.

Für weitere Infos bitte klicken:

www.lsr-bw.de/seniorenraete/ortenaukreis

Ansprechperson

Nadia Mesmoudi

Sekretariat Bürgermeister

07852 43-301

nadia.mesmoudi(at)willstaett.de