Aktuelles in Willstätt

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Aufstallungsanordnung für Geflügel bis 6. April 2023 verlängert


24.03.2023

Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Ortenaukreises verlängert die Aufstallungsanordnung für Geflügel vorsorglich bis Donnerstag, 6. April 2023.

„Es ist nach wie vor davon auszugehen, dass das Virus in der Wildvogelpopulation zirkuliert und somit die Infektionsgefahr für gehaltene Vögel keinesfalls gebannt ist“, erklärt Amtsleiter Jan Loewer. Die letzte im Ortenaukreis positiv auf Geflügelpest untersuchte Möwe wurde am 27. Februar 2023 gefunden. Zurzeit werden im Ortenaukreis jedoch vermehrt verendete Wildvögel gemeldet, geborgen und untersucht. Am 11. März wurde außerdem bei einem Hühnerbestand im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald die Geflügelpest diagnostiziert, bei der ein Viruseintrag durch infizierte Wildvögel vermutet wird. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung weiß um die herausfordernde Situation für Geflügelhalter, letztlich diene die Verlängerung aber dem Schutz und könne Schlimmeres vermeiden.

Die zugehörige Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie auf der Webseite des Ortenaukreises unter www.ortenaukreis.de/gefluegelpest.

Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zu Schienenlärm gestartet


17.03.2023

Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen gestartet.

In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Für weitere Informationen sind Flyer und Broschüren im Internet veröffentlicht:

http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich

Einladung zum Frühlingsempfang


16.03.2023

Nach der gelungenen Premiere im vergangenen Jahr lädt die Gemeinde Willstätt auch 2023 zum Frühlingsempfang ein.

Er findet am Donnerstag, 30. März 2023, um 19:00 Uhr (Einlass ab 18:30 Uhr) in der Hanauerlandhalle Willstätt, Hornisgrindestr. 4, in Willstätt statt.

Die Gäste dürfen sich auf einen unterhaltsamen Abend mit Rückblick, Vorschau, Musik, Begegnungen und Gesprächen freuen.  Im Anschluss an das kurzweilige Programm gibt es einen Umtrunk mit Imbiss.

Die Bewirtung werden Beschäftigte der Gemeinde Willstätt übernehmen. Der Eintritt ist frei.

Die Bevölkerung aus allen Ortsteilen und alle, die mit der Gemeinde Willstätt verbunden sind, sind herzlich eingeladen.

Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A - Erweiterung der Sanitäranlage Kindergarten "Villa Kunterbunt", Sanitärarbeiten


15.03.2023

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur PDF-Datei mit den Informationen zur Ausschreibung:

PDF-Datei zum herunterladen

Einladung zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Willstätt-Legelshurst


15.03.2023

Der Gemeinderat als Jagdvorstand hat in seiner Sitzung am 08.03.2023 gemäß § 15 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) beschlossen, eine Jagdgenossenschafts-versammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Willstätt-Legelshurst einzuberufen.

Die Versammlung findet  am

Mittwoch, den 10.05.2023 um 18:00 Uhr
in der Festhalle in Legelshurst, Turnhallenstraße 4

statt.

Die Einberufung der Jagdgenossen ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes erforderlich. Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Willstätt-Legelshurst werden zu dieser Versammlung eingeladen.

Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke) gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt.

Die Versammlung ist nichtöffentlich.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  • Begrüßung
  • Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  • Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen sowie der durch diese gehaltenen Flächen am gemeinschaftlichen Jagdbezirk
  • Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagdgenossen
  • Beratung und Beschlussfassung über die zukünftige Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft oder die Übertragung der Verwaltung auf den Ortschaftsrat Legelshurst für 6 Jahre gemäß § 15 Absatz 7 JWMG
  • Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Jagdgenossenschaft
  • (nur bei Selbstverwaltung) Wahl eines Jagdvorstands
  • Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdverpachtung (Jagdpacht)
  • Verschiedenes

Die Festhalle Legelshurst wird ab 17:00 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Miteigentümer eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen.

Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen; entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen, ausgenommen bei Wahlen, sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenden Grundfläche. Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.

Willstätt, den 17.03.2023

Für den Gemeinderat

gez. Christian Huber
Bürgermeister