Bekanntmachung vergebener Aufträge - Teil-Erneuerung Holz-Fensterelemente Grundschule Willstätt, Kunststofffenster
26.04.2024
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur PDF-Datei mit den Informationen zur Auftragsvergabe:
Bekanntmachung vergebener Aufträge - Teil-Erneuerung Holz-Pfosten-Riegel-Fassadenelemente Grundschule Willstätt, Holz-Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassadenelemente
26.04.2024
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Kunstausstellung von Anita Frei-Krämer im Willstätter Rathaus
22.04.2024
Vernissage am Freitag, 26. April 2024, um 18 Uhr
Vom 26. April bis 28. Juni 2024 präsentiert die Kehler Künstlerin Anita Frei-Krämer unter dem Titel „Kommunikationsbilder“ im Willstätter Rathaus eine Auswahl ihrer Werke.
Die Ausstellungseröffnung findet am Freitag, 26. April, um 18 Uhr im Bürgersaal des Rathauses statt. Interessierte sind herzlich eingeladen.
In der Ausstellung werden Bilder in verschiedenen Techniken aus den letzten fünf Jahrzehnten zu sehen sein. Hierzu zählen Zeichnungen, Collagen und Aquarelle auf diversen Untergründen wie Pappe, Holz und Papier. In den Bildern finden sich Botschaften zum Kommunikationsverhalten und zu Zuständen des Menschen bis hin zur Landschaftsdarstellung.
Die Ausstellung ist auch ein Gruß an die Heimatregion Hanauerland und Ortenaukreis. Die Arbeiten beschäftigen sich mit Grenzen, Heimat, Land und Menschen mit ihrem verbalen und nonverbalen Kommunikationsverhalten. Entstanden sind z.B. Zeichnungen, Collagen und Assemblagen.
Auf vom Schreiner gefertigten Holzrahmenplatten befinden sich unterschiedlich angeordnete Telefonbuchseiten, die die Angaben von realen Zeitgenossen enthalten.
Im Zusammenspiel mit diversen getrockneten Teebeuteln und wenigen anderen „armen“ Materialien sowie Zeichnung sind verschiedene Serien entstanden, die allesamt menschliche Daseinszustände und Urmuster von Kommunikationsverhalten zeigen und auf vorhandene oder mögliche Mitteilungsarten wie z.B. Telefonieren verweisen.
Von der einfachen Begegnung zweier Menschen, dem Erzählen, Diskutieren, Meinungsbilden, der Schulung bis zum Beschluss von Gesetzen und der Durchführung von Handlungsweisen sind bei diesen Assemblagen Einzelheiten oder
Aspekte wie die Hirntätigkeit, Denken und Tun als verbale und nonverbale Kommunikation dargestellt. Dabei entpuppt sich die Verwendung von Teebeuteln als Hinweis auf Tee trinken und Kommunizieren, d.h. sich mitteilen, gemeinsam machen, als plastische Möglichkeit der Verdeutlichung des aus dem Lateinischen abgeleiteten Wortes „communicare“.
Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften
22.04.2024
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften
„Netto-Markt Legelshurst“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Willstätt hat am 17.04.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Netto-Markt Legelshurst“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Netto-Markt Legelshurst“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die freiwillige frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB durchzuführen und den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Netto-Markt Legelshurst“ im Internet zu veröffentlichen.
Ziele und Zwecke der Planung
Im Ortsteil Legelshurst wurde Mitte 2019 der nah und gut – Markt Oberle geschlossen. Die Gemeinde Willstätt möchte bereits seit einiger Zeit die Nahversorgung im Ortsteil langfristig sichern und beabsichtigt daher die Ansiedlung eines kleinflächigen Lebensmitteleinzelhandels. Der geplante Netto-Markt soll auf der Fläche des alten Sportplatzes an der Urloffener Straße in der Nachbarschaft zur Schule und zur Sport- und Festhalle angesiedelt werden. Zur Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger soll ein attraktives und gut erreichbares Angebot geschaffen werden. Der Netto-Markt soll auf der Grundlage der Plankonzeption des Architekturbüros Rothweiler + Färber Architekten aus Freiburg entwickelt werden. Als Genehmigungsgrundlage für das Vorhaben soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt werden, um die qualitätsvolle Umsetzung und die planerischen Zielsetzungen entsprechend der vorgelegten Pläne zu sichern. Die Planung verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:
§ Nachhaltige Sicherung der Nahversorgung
§ Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Lebens-mitteleinzelhandels
§ Sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch Innenentwicklung
Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Netto-Markt Legelshurst“ der Umnutzung einer bereits genutzten Fläche dient, kann der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung aufgestellt werden. Durch die Umnutzung der bisher für sportliche Zwecke genutzte Fläche kann eine erstmalige Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungszecke vermieden werden. Der Flächennutzungsplan kann im Wege der Berichtigung angepasst werden. Im beschleunigten Verfahren kann zwar auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet werden. Im vorliegenden Fall wird zur Erhöhung der Transparenz dennoch ein zweistufiges Verfahren mit einer freiwilligen frühzeitigen Beteiligung durchgeführt.
Der Planbereich im Osten des Ortsteils Legelshurst wird begrenzt im Süden von der „Urloffener Straße“ , im Osten von der Sportplatzstraße sowie der Schule, im Norden von den Sportflächen sowie der Sport- und Festhalle. Südlich und östlich des Plangebiets schließen Wohnnutzungen an. Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 0,43 ha auf und umfasst die Flurstücke Nrn. 4113 und 4/3 in Teilen.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 15.04.2024. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Netto-Markt Legelshurst“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) mit einer freiwilligen frühzeitigen Beteiligung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften und dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird mit Begründung sowie Fachgutachten (Umweltbeitrag, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, schalltechnische Untersuchung, Einzelhandelskonzept) vom
29.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024 (Veröffentlichungssfrist)
auf der Homepage der Gemeinde unter www.willstaett.de/Bekanntmachungen im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde in Willstätt, Am Mühlplatz 1, Bauverwaltung Zi. 2.19, 77731 Willstätt, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Willstätt abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per Mail an anja.kohler(at)willstaett.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
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Willstätt, 26.04.2024
Christian Huber
Anlagen:
Geänderte Öffnungszeiten der Rathäuser in der Gemeinde Willstätt
28.03.2024
Ab dem 1. April ändern sich die regelmäßigen Öffnungszeiten der Gemeinde- und Ortsverwaltungen in der Gemeinde Willstätt geringfügig.
In der Gemeindeverwaltung und im BürgerBüro in Willstätt wurden die Nachmittagsöffnungszeiten am Donnerstag um eine halbe Stunde vorgezogen. Am „langen Donnerstag“ ist das Willstätter Rathaus künftig von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Die weiteren Öffnungszeiten sind gleich geblieben.
Die Ortsverwaltung Legelshurst ist künftig montags von 14 bis 17 Uhr und dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Die Ortsverwaltung Sand ist ab April dienstags von 15 bis 17 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Die Öffnungszeiten in den Ortsverwaltungen Eckartsweier (montags 14 bis 17 Uhr und donnerstags von 8 bis 12 Uhr) und Hesselhurst (dienstags 9 bis 12 Uhr und donnerstags 16 bis 18 Uhr) sind gleich geblieben.
Bei der Gemeindeverwaltung Willstätt können, soweit möglich und in Absprache mit den jeweiligen Personen, auch Termine außerhalb der normalen Öffnungszeiten vereinbart werden.
Für bestimmte Dienstleistungen des BürgerBüros besteht außerdem die Möglichkeit der ONLINE-Terminvereinbarung.
Hier geht es zur ONLINE-Terminvereinbarung mit dem BürgerBüro Willstätt.