Briefkasten Rathaus Willstätt

Verwaltung

Kommunale Aufgaben entwickeln sich durch wandelnde gesellschaftliche und politische Erwartungen an die öffentliche Verwaltung. Auch für Willstätt gilt: Steigende Einwohnerzahlen, höhere Einwohnerdichte, technische Entwicklung, gestiegene Erwartungen an den Umweltschutz, gestiegene Ansprüche durch höheren Lebensstandard führen sowohl der Zahl wie auch dem Umfang und der Intensität nach zu ständig wachsenden Aufgaben wie auch Ausgaben.

Zu den wichtigsten Aufgaben einer Kommune wie Willstätt gehört die Verwaltung im herkömmlichen Sinn wie Meldeamt, Standesamt, Baurechtsbehörde, aber auch Ordnungsbefugnisse.

Bestimmte Aufgaben werden durch Bund oder Land per Gesetz vorgeschrieben, so genannte Pflichtaufgaben. Die wichtigsten Pflichtaufgaben sind: Gemeindewahlen, Abwasserbeseitigung, Versorgungseinrichtungen, Verkehrseinrichtungen, soziale Angelegenheiten, Feuerwehr, allgemeinbildende Schulen und Bauleitplanung. Bedingte Pflichtaufgaben wie z. B. die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erfüllen.

Verpflichtet der Gesetzgeber die Gemeinde zur Erfüllung bestimmter Aufgaben, spricht man von Weisungsaufgaben. Die Kommunen werden vermehrt zur Erfüllung von Pflichtaufgaben verpflichtet. Sie legen zwar Wert darauf, dass in diesem Fall auch die Kosten vom Bund bzw. vom Land übernommen werden, doch da dies heute nur teilweise der Fall ist, kommen auf die Kommunen immer mehr Kosten zu. Bei der Umsetzung von Weisungsaufgaben hat Willstätt auch bei der Durchführung keinen Ermessensspielraum. Sie werden durch gesetzliche Vorschriften genau geregelt. Hierbei unterliegt die Willstätt nicht nur der Rechtsaufsicht, sondern auch einer Fachaufsicht. Die wichtigsten Weisungsaufgaben sind: Parlamentswahlen, Angelegenheiten der Ortspolizei, Meldewesen, Standesamtswesen, Gewerberecht und Gaststättenrecht, Baurecht und Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde sowie Sozialhilfe.

Im Bereich der freiwilligen Aufgaben entscheidet die Gemeinde selbst, ob sie tätig werden will/kann oder nicht. Dann allerdings ist sie auch dort gesetzlichen Vorschriften unterworfen (z. B. bei der Baulandumlegung). Freiwillige Aufgaben sind beispielsweise kulturelle Angelegenheiten wie die Mediathek, Sportanlagen sowie die Einrichtung und Pflege von Grünanlagen.