Für anstehende Wahlen sucht die Gemeindeverwaltung immer wieder ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Eine Registrierung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist online über nachfolgenden Link möglich:
Hier geht es zur ONLINE-Registrierung für Wahlhelfer*innen
Interessierte können sich aber auch direkt an das Wahlamt im Willstätter Rathaus unter der Nummer 07852 43-330 wenden.
Voraussetzungen
Für den Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie wahlberechtigt sind und somit das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten mit Ihrem Hauptsitz in Willstätt gemeldet sind und die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen.
Aufgaben
Ihre Aufgabe als Wahlhelfer ist es unter anderem, im Wahllokal Stimmzettel auszugeben, die Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis zu überprüfen, den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und bei der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses mitzuwirken.
Einsatzzeiten
Wahlen finden üblicherweise an einem Sonntag statt. Die Stimmabgabe im Wahllokal ist von 8 bis 18 Uhr möglich. Der Dienst während der Wahlhandlung im Wahllokal wird in Halbtagesschichten eingeteilt. Nach Schließung der Wahllokale findet die Auszählung der Stimmen und die Ermittlung des Wahlergebnisses statt.
Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit
Für die Unterstützung im Wahlvorstand gewährt die Gemeinde Willstätt je nach zeitlicher Inanspruchnahme eine Aufwandsentschädigung nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Diese kann auf Homepage der Gemeinde eingesehen werden.