Ortsverwaltungen

Kurze Wege zu Ihrer Ortsverwaltung:

Seit Entstehung der selbstständigen Gemeinde Willstätt im Rahmen der Kommunalreform in den 1970 Jahren gilt in den Ortsteilen Eckartsweier, Hesselhurst, Legelshurst, Sand und Willstätt die Ortschaftsverfassung mit Ortschaftsrat, Ortsvorsteherin beziehungsweise Ortsvorsteher und örtlicher Verwaltung. Die Ortschaftsräte werden bei der Kommunalwahl von der Bürgerschaft der jeweiligen Ortschaft auf fünf Jahre gewählt und haben ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht bei allen wichtigen Aufgaben der Ortschaft. Die Ortsvorsteher sind Vorsitzende der Ortschaftsräte und leiten im Auftrag des Bürgermeisters die Ortsverwaltungen. Sie werden vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates jeweils für die Amtszeit der Ortschaftsräte gewählt und haben eine beratende Stimme im Gemeinderat.

Den Ortsverwaltungen sind verschiedene Aufgaben der Gemeindeverwaltung übertragen. Dazu gehören unter anderem standesamtliche Beurkundungen, An-, Ab- und Ummeldungen, Ausstellung von Ausweisen und Pässen, öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen.