Bürgerentscheid 2021

Vorläufiges Endergebnis Bürgerentscheid 2021

Vorläufiges Endergebnis Bürgerentscheid 2021 aufgeteilt nach Ortsteilen

Der Bürgerentscheid ist ausgezählt, das vorläufige Endergebnis steht fest. Die Gemeinde hat gewählt und entschieden.

64,87% haben mit NEIN abgestimmt (das sind 3.106 von 4.788 gültigen Stimmen). Eine deutliche Mehrheit ist also nicht dagegen, dass auf dem alten Sportplatz einen Lebensmittelmark gebaut werden soll. In Legelshurst (einschließlich Briefwähler) sind es sogar knapp über 70%, die sich für einen Lebensmittelmarkt entschieden haben.

Die Wahlbeteiligung lag auch beim Bürgerentscheid bei einem guten Wert von 61,37%. In Legelshurst haben mit 76,21 Prozent mehr als Dreiviertel der Wählberechtigten ihre Stimme abgegeben.

Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid als pdf-Datei zum Herunterladen

Die Informationsbroschüre wird in gedruckter Form am Sonntag, 29. August 2021, in der Gemeinde Willstätt verteilt. Weitere Exemplare sind dann auch in den Rathäusern erhältlich.

Worum geht es?

Der Gemeinderat hat am 03.02.2021 der Ansiedlung eines Netto Markendiscounts in Legelshurst zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die für die Ansiedlung notwendigen Verträge abzuschließen und weiterhin die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung zu schaffen. Beinhaltet wäre unter anderem der Verkauf einer Teilfläche des alten Sportplatzes in Legelshurst als Standort für den Einkaufsmarkt.

Link zum Ratsinformationssystem:

Beschluss zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarkt in Legelshurst in der  Gemeinderatssitzung am 03.02.2021

Link zu weitere Informationen zum Thema Nahversorgung auf der Homepage.

Ein Bürgerbegehren führt zum Bürgerentscheid

Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss hat eine Initiative Unterschriften für die Einreichung eines Bürgerbegehrens gesammelt und am 19.4.2021 eingereicht. Mit 686 gültigen Unterschriften wurde das notwendige Quorum von sieben Prozent der Wahlberechtigten erreicht. Auch alle anderen rechtlichen Bedingungen für einen Bürgerentscheid waren erfüllt.

Link zum Ratsinformationssystem:

Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für den Erhalt des alten Sportplatzes in Legelshurst in der Gemeinderatssitzung am 19.05.2021

Über welche Frage lässt die Bürgerinitiative abstimmen?

Die Frage lautet:

„Sind Sie dagegen, dass auf dem Gelände des alten Sportplatzes in Legelshurst
ein Lebensmittelmarkt gebaut werden soll?“


Welche Wirkung hat der Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats. Für drei Jahre wäre der Gemeinderat an das Ergebnis des Bürgerentscheids gebunden. Die Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Fragestellung.

Die in dieser Broschüre skizzierten Alternativ­Vorschläge sind davon nicht umfasst. Die Entscheidungen darüber trifft weiterhin der Gemeinderat. Gültig ist der Bürgerentscheid nur, wenn eine Mehrheit zustande kommt, die mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten entspricht. Wird dieses sogenannte Quorum nicht erreicht, fällt die Entscheidung zurück an den Gemeinderat, der nochmals beschließen muss. Bei  Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „nein“ beantwortet.

Wahltag

Die  Abstimmung  zum  Bürgerentscheid  findet  am  Sonntag,  26.  September  2021  von  8  bis  18  Uhr,  im  Rahmen  der Bundestagswahl statt.

Welche Gesetzesgrundlagen sind für den Bürgerentscheid maßgebend?

Gemeindeordnung Baden­Württemberg, Kommunalwahlgesetz, Kommunalwahlordnung

Bestimmungen zur Briefwahl:

Wer Briefwahl nutzen möchte, muss bis spätestens Freitag, 24. September 2021, den Briefwahlantrag stellen. Dies ist bis 18 Uhr im Rathaus, Bürgerbüro und online möglich. Die Wahlunterlagen müssen spätestens am Abstimmungstag, also am Sonntag, 26. September 2021, um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein.

Weitere Informationen enthalten die  Wahlbenachrichtigungsunterlagen.

Wer darf wählen?

Stimmberechtigt sind wie bei Bürgermeister­ und Kommunalwahlen:

Deutsche sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht bzw. Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Abstimmen können alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger aus Legelshurst, Eckartsweier, Hesselhurst, Sand und Willstätt.

Beantragung Internetwahlschein

Über nachfolgenden Link können Sie Ihren Wahlschein beantragen:

Internetwahlschein beantragen

Bekanntmachungen