Die Finanzhoheit der Kommunen ist Bestandteil des Selbstverwaltungsrechts, welches im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankert ist. Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben darf und muss jede Kommune eine eigene Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft führen. Neben Gebühren und Entgelten für erbrachte Leistungen dürfen Kommunen darüber hinaus die sogenannten Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) sowie eigene Verbrauchs- und Aufwandssteuern erheben. Außerdem stehen ihnen Anteile an den Steuereinnahmen des Landes zu.
Alle für die Aufgabenerfüllung notwendigen Einnahmen und Ausgaben werden im jährlich neu aufzustellenden Haushaltsplan dargestellt und spiegeln das Handlungsprogramm des jeweiligen Haushaltsjahres wider. Da fast jede Tätigkeit finanzielle Auswirkungen hat und die Verwirklichung politischer Ziele von vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten beeinflusst wird, kommt dem Haushaltsplan erhebliche kommunalpolitische Bedeutung zu.
Aus diesem Grund liegt die Etathoheit, nämlich die Entscheidung über die Haushaltswirtschaft und die finanzpolitischen Zielsetzungen, beim Gemeinderat, der in einer jährlich zu beschließenden Haushaltssatzung den Haushaltsplan beschließt. Dabei ist der Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrundezulegen, wobei das erste Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr ist. Zugleich ist ein mehrjähriges Investitionsprogramm aufzustellen, welches jährlich anzupassen und fortzuführen ist.
Nach Abschluss eines Haushaltsjahres werden im Rechenschaftsbericht das Ergebnis des vergangenen Jahres und der Stand des Vermögens und der Schulden dargestellt sowie die Verwendung der Finanzmittel und deren Herkunft nachgewiesen. Der Rechenschaftsbericht muss dem Gemeinderat vorgelegt und von diesem beschlossen werden.
Wirtschaftlich oder rechtlich ausgelagerte Bereiche werden als Sondervermögen mit eigener Rechnung geführt. Dies sind in Willstätt die Eigenbetriebe Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Baulandentwicklung.
Haushaltsplan 2024
Position | Wert |
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Ergebnishaushalt | 30.784.400 € |
Finanzhaushalt | -925.500 € |
Steuerkraftsumme / Einwohner | 1.665 € |
Steuerkraftmesszahl | 13.409.483 € |
Schuldenstand der Gemeinde zum 31.12.2022 | 4.457.110 € |
Schuldenstand / Einwohner zum 31.12.2022 | 439 € |
Steuern, Gebühren, Hebesätze
Steuer / Gebühr / Hebesatz | Wert |
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Grundsteuerhebesatz A | 370 v.H. |
Grundsteuerhebesatz B | 370 v.H. |
Gewerbesteuerhebesatz | 350 v.H. |
Hundesteuer, Ersthund | 72 € |
Hundesteuer, jeder weitere Hund | 144 € |
Hundesteuer, Kampfhund | 720 € |
Hundesteuer, jeder weitere Kamphund | 900 € |
Wassergebühren pro m³ (zuzüglich 7% Mehrwertsteuer) | 1,44 € |
Abwassergebühren pro m³ (Schmutzwasser) | 2,63 € |
Niederschlagswassergebühr je m³ gewichteter versiegelter Fläche | 0,33 € |