Inklusion

Kommunaler Inklusionsvermittler

Die Gemeinde Willstätt hat mit dem Aufgabengebiet „Kommunale Inklusionsvermittlung“ zunächst für die Dauer von zwei Jahren Robert Pabst beauftragt. Die Tätigkeit erfolgt auf ehrenamtlicher Basis und wird gemäß der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit honoriert. Der zeitliche Umfang wird auf 5 Stunden wöchentlich geschätzt.

Robert Pabst arbeitet seit vielen Jahren als Hausmeister bei der Gemeinde Willstätt und wird voraussichtlich 2024 in Ruhestand gehen. Durch die schwere Behinderung der Tochter Nathalie kennt er sich beim Thema Inklusion und Barrierefreiheit auch in der Praxis bereits bestens aus. Zudem wird er sich durch entsprechende Schulungen weiter mit der Tätigkeit des Inklusionsvermittlers vertraut machen.

Im Mai letzten Jahres hatte der Willstätter Gemeinderat beschlossen, dass sich die Gemeinde am Projekt „Kommunale Inklusionsvermittler (KIV)“ des Ortenaukreises beteiligt. Daraufhin wurden Mitte des Jahres per öffentlicher Ausschreibung eine geeignete Person gesucht und mit Robert Pabst schließlich gefunden. Vom Willstätter Gemeinderat wurde Pabst schließlich als erster Inklusionsvermittler der Gemeinde bestimmt. Dabei war es allen wichtig, keine zusätzliche Personalstelle zu schaffen, sondern auf jemanden zurück zu greifen, der sich auch vor Ort auskennt.

Natürlich können auch Bürgerinnen und Bürger Kritikpunkte oder Verbesserungsvorschläge zum Thema Inklusion an Robert Pabst richten, allerdings zunächst nur per E-Mail an inklusion(at)willstaett.de.

Die Anregungen werden dann mit den betreffenden Stellen in der Verwaltung besprochen, wo mögliche Maßnahmen und Lösungen geprüft und auch zeitnah umgesetzt werden, soweit sie im Hinblick auf Kosten und Aufwand passen.

Was sind Kommunale Inklusionsvermittler (KIV)?

Kommunale Inklusionsvermittler sind Ansprechpartner vor Ort und wirken auf den Abbau von Barrieren und auf die Förderung von Vielfalt in unserer Gemeinde hin. Sie sensibilisieren Verwaltung, Institutionen und Einwohnerschaft für Inklusion, zum Beispiel in den Bereichen Bauen und Wohnen, Bildung oder Freizeit. Sie setzen sich dafür ein, barrierefreies Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen und Altersgruppen zu ermöglichen. Handlungsbedarf gibt es in vielerlei Hinsicht, wobei der Schwerpunkt die Barrierefreiheit der kommunalen Infrastruktur ist.

Die Qualifizierung und das Coaching werden durch den Ortenaukreis übernommen.

In den Städten und Gemeinden mehrerer Landkreise sind bereits kommunale Inklusionsvermittler qualifiziert und etabliert worden. Im Ortenaukreis beteiligen sich bisher Lahr, Kehl, Neuried, Renchen, Sasbach und Seebach an dem Projekt.

Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes. Die Co-Finanzierung erfolgt durch die vier Landkreise und die federführenden Institutionen. Ansprechpartner sind die Behindertenbeauftragten der jeweiligen Landkreise.

Die kommunalen Inklusionsvermittler werden vom Landkreis für ihre Arbeit geschult und greifen auf das Netzwerk der beteiligten Gemeinden zurück, um gemeinsam nach Lösungsansätzen zu suchen.

Ansprechpersonen

Robert Pabst

Kommunaler Inklusionsvermittler (ehrenamtlich)

inklusion(at)willstaett.de

Portraitbild von Robert Pabst