Bürgermeister Christian Huber und der Willstätter Gemeinderat rufen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Willstätt dazu auf, sich an der Online-Umfrage LebensQualiMeter© der LEADER Region Ortenau zu beteiligen. Dem Beitritt zur LEADER Region Ortenau für die kommende Förderperiode 2021 bis 2027 hatte der Willstätter Gemeinderat im April des Jahres zugestimmt.
LEADER ist ein EU-Förderprogramm für den ländlichen Raum. Dabei sollen in eigens ausgewiesenen Förderregionen Strategien und Projekte unterstützt werden, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung des ländlichen Raums leisten. Ziel ist es, Energien und Ressourcen zu bündeln, indem Partnerschaften zwischen dem öffentlichen, privaten und staatlichen Sektor aufgebaut werden.
Die Abkürzung „Leader“ steht für das Französische „Liaison entre actions dévloppement de l’économie rurale“ – zu Deutsch: Verbindung zwischen Aktivitäten zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Die Hauptverwaltungseinheit ist eine nicht auf Gewinn ausgerichtete lokale Aktionsgruppe, die allen Akteuren offensteht.
LEADER startet im Jahr 2022 in eine neue Förderperiode. Der Ortenaukreis ist mit einer eigenen durch den Verein Regionalentwicklung Ortenau e.V. im Namen der Ortenau betreuten Region dabei, die Bewerbung für die Förderperiode vorzubereiten. Knapp 20 Kommunen sind Mitglied der Region. Das laufende Jahr ist das Bewerbungsjahr für die kommende Förderperiode. 2022 werden die Förderregionen ausgewählt. Sollte die Ortenau wie auch während der letzten Förderperiode ausgewählt werden, so beginnt die operative Projekt-Phase im Jahr 2023. Der Förderzeitraum wird voraussichtlich 2027 enden.
Mit der Teilnahme verpflichtet sich die Gemeinde Willstätt zur Zahlung der anteiligen Bewerbungskosten im Jahr 2022 von etwa 6.000 Euro. Weiterhin fallen bei erfolgreicher Bewerbung der Region in den darauffolgenden 5 Jahren von 2023 bis 2027 jeweils jährliche anteilige Kosten der Geschäftsstelle von rund 5.000 Euro je Jahr an. Die Gesamtkosten betragen somit rund 36.000 Euro.
Das gesamte verfügbare Fördervolumen beträgt voraussichtlich 3,5 Mio. Euro. Einzelne Projekte werden ab einer Größe von 5.000 Euro Förderzuschuss gefördert, die Obergrenze liegt bei maximal 600.000 Euro förderfähigen Kosten. Die LEADER-Förderung ist nachrangig, d.h. wenn für ein Vorhaben ein spezielleres Förderprogramm aufgelegt wurde, so geht dieses vor. Antragsberechtigt sind die Gemeinde, Unternehmen, Vereine und Privatpersonen.
Projekte werden nach Modulen gefördert und mittels Auswahlkriterien und Punktbewertung ausgewählt. Wenigstens 15 Punkte sind für eine erfolgreiche Bewerbung notwendig. Bei Überzeichnung des Förderungsvolumens erhalten die Projekte den Vorzug, die höhere Punktzahl erreicht haben.
Weitere Informationen zu LEADER unter www.leader-ortenau21.com.