Gemeinde Willstätt in der LEADER Region Ortenau

Bürgermeister Christian Huber und der Willstätter Gemeinderat  rufen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Willstätt dazu auf, sich an der Online-Umfrage LebensQualiMeter© der LEADER Region Ortenau zu beteiligen. Dem Beitritt zur LEADER Region Ortenau für die kommende Förderperiode 2021 bis 2027 hatte der Willstätter Gemeinderat im April des Jahres zugestimmt.

LEADER ist ein EU-Förderprogramm für den ländlichen Raum. Dabei sollen in eigens ausgewiesenen Förderregionen Strategien und Projekte unterstützt werden, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung des ländlichen Raums leisten. Ziel ist es, Energien und Ressourcen zu bündeln, indem Partnerschaften zwischen dem öffentlichen, privaten und staatlichen Sektor aufgebaut werden.

Die Abkürzung „Leader“ steht für das Französische „Liaison entre actions dévloppement de l’économie rurale“ – zu Deutsch: Verbindung zwischen Aktivitäten zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Die Hauptverwaltungseinheit ist eine nicht auf Gewinn ausgerichtete lokale Aktionsgruppe, die allen Akteuren offensteht.

LEADER  startet  im  Jahr  2022  in  eine  neue  Förderperiode.  Der Ortenaukreis ist mit einer eigenen durch den Verein Regionalentwicklung Ortenau e.V. im Namen der Ortenau betreuten Region dabei, die Bewerbung für die Förderperiode vorzubereiten. Knapp 20  Kommunen  sind  Mitglied  der  Region.  Das  laufende  Jahr  ist  das  Bewerbungsjahr  für  die kommende  Förderperiode.  2022  werden  die  Förderregionen  ausgewählt.  Sollte  die  Ortenau  wie auch  während  der  letzten  Förderperiode  ausgewählt  werden,  so  beginnt  die  operative  Projekt-Phase im Jahr 2023. Der Förderzeitraum wird voraussichtlich 2027 enden.

Mit  der  Teilnahme  verpflichtet  sich  die  Gemeinde  Willstätt  zur  Zahlung  der  anteiligen Bewerbungskosten  im  Jahr  2022  von  etwa  6.000  Euro.  Weiterhin  fallen  bei  erfolgreicher Bewerbung  der  Region  in  den  darauffolgenden  5  Jahren  von  2023  bis  2027  jeweils  jährliche anteilige Kosten der Geschäftsstelle von rund 5.000 Euro je Jahr an. Die Gesamtkosten betragen somit rund 36.000 Euro.

Das gesamte verfügbare Fördervolumen beträgt voraussichtlich 3,5 Mio. Euro. Einzelne Projekte werden  ab  einer  Größe  von  5.000  Euro  Förderzuschuss  gefördert,  die  Obergrenze  liegt  bei maximal 600.000 Euro förderfähigen Kosten. Die LEADER-Förderung ist nachrangig, d.h. wenn für ein Vorhaben ein spezielleres Förderprogramm aufgelegt wurde, so geht dieses vor.  Antragsberechtigt sind die Gemeinde, Unternehmen, Vereine und Privatpersonen.

Projekte werden nach  Modulen  gefördert  und  mittels  Auswahlkriterien  und  Punktbewertung  ausgewählt. Wenigstens  15  Punkte sind für  eine  erfolgreiche  Bewerbung  notwendig.  Bei  Überzeichnung  des Förderungsvolumens erhalten die Projekte den Vorzug, die höhere Punktzahl erreicht haben.

Weitere Informationen zu LEADER unter www.leader-ortenau21.com.