Wir freuen uns sehr, dass Sie in Willstätt heiraten möchten. Um Ihre Hochzeitsplanung zu erleichtern, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Einige Fragen werden Ihnen wahrscheinlich über diese Seite beantwortet. Alle anderen Fragen klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Wer sich in Willstätt das Ja-Wort geben will und hier gemeldet ist, kann sich mit seinem Partner/seiner Partnerin im Standesamt Willstätt anmelden. Die Anmeldung kann grundsätzlich nur von beiden Partnern gemeinsam vorgenommen werden.
Kann einer der Brautleute nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen, so kann er den anderen mittels Formular für die Anmeldung zur Eheschließung ausnahmsweise bevollmächtigen.
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen. Trauungen werden auch an Samstagen angeboten.
Sie haben die Möglichkeit in folgenden Räumlichkeiten zu heiraten:
- Willstätt: Bürgersaal Rathaus Willstätt, Am Mühlplatz 1
- Willstätt: Grünes Trauzimmer an der Kinzig beim Rathaus Willstätt, Am Mühlplatz 1
- Eckartsweier: Waaghaus, Kehler Straße 26
- Hesselhurst: Bürgersaal Rathaus, Ortenaustraße 55
- Legelshurst: Bürgersaal Rathaus, Legelshurster Straße 50
- Sand: Bürgersaal Rathaus, Rathausplatz 4
Termine für das grüne Trauzimmer |
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Auf Anfrage! |
Für den Bürgersaal und das grüne Trauzimmer in Willstätt sowie das Waaghaus in Eckartsweier fällt eine Nutzungsgebühr an. Diese hängt von Ihren persönlichen Nutzungswünschen ab. Die Trauungen im grünen Trauzimmer finden nur bei gutem Wetter statt. Bei schlechtem Wetter werden diese in den Bürgersaal verlegt.
Hier gelangen Sie zu den Bildern der Räumlichkeiten
Eheschließungen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Standesamt möglich.
Wochentag | Uhrzeit |
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Montag bis Freitag | 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Samstag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Trauzeugen
Eine Mitwirkung von Trauzeugen ist nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch kann/können jedoch ein oder zwei Trauzeuge/n angegeben werden. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Dolmetscher/in
Ist eine Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Eheschließung als auch zur Eheschließung selbst ein/e vereidigte/r Dolmetscher/in mitzubringen. Dies gilt auch für die Trauzeugen während der Eheschließung. Der/Die Dolmetscher/in muss sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Namensführung
Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte Familienname des Mannes oder der Frau bzw. des Partners bestimmt werden (§ 1355 Abs. 2 BGB). Die Bestimmung des Ehenamens ist unwiderruflich.
Treffen die Ehegatten keine Bestimmung zum Ehenamen, so behält jeder Ehegatte den von ihm/ihr zur Zeit der Eheschließung geführten Namen.
Eine Erklärung zum Ehenamen kann auch nach der Eheschließung abgegeben werden.
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Eine Hinzufügung ist nicht möglich, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht.
Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Hinzufügung kann widerrufen werden. Die Erklärung und der Widerruf sind an keine Frist gebunden.
Unterlagen
Wenn Sie beide ledig (noch nie verheiratet waren) und volljährig sind sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bitte teilen Sie uns folgende Daten (von beiden) mit:
Vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort,
damit wir für Sie eine Datenabfrage durchführen können.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
- Geburtsurkunde/Geburtenregister der Kinder
- Sorgerechtserklärung
- Vaterschaftsanerkennung
Wenn Sie bereits verheiratet waren:
- Personalausweis oder Reisepass
- Daten Ihrer vorhergehenden Eheschließung: Datum und Ort der Eheschließung, Datum der Auflösung der Ehe sowie Angabe auf welche Weise die Ehe aufgelöst wurde z. B. Scheidung, Tod des Partners/-in
- Scheidungsurteil der letzten Ehe
- Zusätzlich müssen alle früheren Ehen und die Auflösung angegeben werden.
Sofern Sie oder Ihr/e Partner/in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht im Bundesgebiet geboren sind, oder wenn Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen wurde, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir einen Termin vereinbaren können. Dabei erhalten Sie von uns eine Beratung welche Unterlagen für Sie erforderlich sind.
Gebühren/Kosten (Auszug)
Leistung | Kosten |
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Anmeldung der Eheschließung mit deutscher Staatsangehörigkeit | 65 Euro |
Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung | 110 Euro |
Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung | 45 Euro |
Eheschließung außerhalb der Dienstzeiten | 110 Euro |
Eheurkunde | 20 Euro |
Erklärung zur Namensführung (wenn nicht bei der Eheschließung) | 40 Euro |
Weitere Gebühren erfragen Sie bitte beim Standesamt.