Bestuhlung Bürgersaal Willstätt Trauung

Eheschließung

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich entschlossen haben, den Grundstein Ihrer Ehe bei uns zu legen. Um Ihre Hochzeitsplanung zu erleichtern, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Einige Fragen werden Ihnen wahrscheinlich über diese Seite beantwortet. Alle anderen Fragen klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

Wer sich in Willstätt  das Ja-Wort geben will und hier gemeldet ist, kann sich mit seinem Partner/seiner Partnerin im Standesamt Willstätt anmelden. Die Anmeldung kann grundsätzlich nur von beiden Partnern gemeinsam vorgenommen werden.

Kann einer der Brautleute nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen, so kann er den anderen mittels Formular für die Anmeldung zur Eheschließung bevollmächtigen.

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen. Trauungen werden auch an Samstagen angeboten.

Sie haben die Möglichkeit in folgenden Räumlichkeiten zu heiraten:

  • Bürgersaal Rathaus Willstätt, Am Mühlplatz 1
  • Grünes Trauzimmer an der Kinzig beim Rathaus Willstätt, Am Mühlplatz 1
  • Waaghaus Eckartsweier, Kehler Straße 26
  • Bürgersaal Rathaus Hesselhurst, Ortenaustraße 55
  • Sitzungszimmer Rathaus Legelshurst, Legelshurster Straße 50
  • Gemeindehaus Legelshurst, Legelshurster Straße 48
  • Bürgersaal Rathaus Sand, Rathausplatz 4
Termine für das grüne Trauzimmer
Für das Jahr 2023 sind leider keine Termine mehr verfügbar.

Für den Bürgersaal und das grüne Trauzimmer in Willstätt und das Waaghaus in Eckartsweier fällt eine Nutzungsgebühr an. Diese hängt ganz von Ihren persönlichen Nutzungsvorstellungen ab. Die Trauungen im grünen Trauzimmer finden ausschließlich bei gutem Wetter statt. Bei schlechtem Wetter werden diese in den Bürgersaal verlegt.
Hier gelangen Sie zu den Bildern der Räumlichkeiten

Eheschließungen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Standesamt möglich.

Wochentag Uhrzeit
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr


Trauzeugen

Eine Mitwirkung von Trauzeugen ist seit dem 01.07.1998 nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch kann/können jedoch ein oder zwei Trauzeuge/n angegeben werden. Die Trauzeugen müssen mind. 16 Jahre sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Dolmetscher/in

Ist eine Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Eheschließung als auch zur Eheschließung selbst ein/e vereidigte/r Dolmetscher/in mitzubringen. Dies gilt auch für die Trauzeugen während der Eheschließung. Der/Die Dolmetscher/in muss sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Namensführung

Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte Familienname des Mannes  oder  der Frau bzw. des Partners bestimmt werden (§ 1355 Abs. 2 BGB). Die Bestimmung des Ehenamens ist unwiderruflich.

Treffen die Ehegatten keine Bestimmung zum Ehenamen, so behält jeder Ehegatte den von ihm/ihr zur Zeit der Eheschließung geführten Namen.

Eine Erklärung zum Ehenamen kann auch nach der Eheschließung nachgeholt werden.
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Eine Hinzufügung ist nicht möglich, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht.

Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Hinzufügung kann widerrufen werden. Die Erklärung und der Widerruf sind an keine Frist gebunden.

Unterlagen

Wenn Sie beide ledig sind (noch nie verheiratet und auch keine eingetragene Lebenspartnerschaft gegründet haben), volljährig, sowie deutsche Staatsbürger sind, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes
  • falls eine Person in einer anderen Gemeinde wohnhaft ist, wird eine Aufenthaltsbescheinigung benötigt
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:

  • Geburtsurkunde der Kinder
  • Sorgeerklärung
  • Vaterschaftsanerkennung

Wenn Sie bereits verheiratet waren:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes
  • falls eine Person in einer anderen Gemeinde wohnhaft ist wird eine Aufenthaltsbescheinigung benötigt
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe, in der Regel ist dies eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vom Standesamt der letzten Ehe
  • Scheidungsurteil der letzten Ehe
  • Zusätzlich müssen alle früheren Ehen und die Auflösung angegeben werden

Persönliche Vorsprachen beim Standesamt empfehlen wir, wenn Sie oder Ihr/e Partner/in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht im Bundesgebiet geboren sind. Oder wenn Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen wurde.

Dann erhalten Sie von uns eine Beratung welche Unterlagen für Sie erforderlich sind.

Gebühren/Kosten (Auszug)

Leistung Kosten
Anmeldung der Eheschließung mit deutscher Staatsangehörigkeit 65 Euro
Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung 110 Euro
Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung 45 Euro
Eheschließung außerhalb der Dienstzeiten 110 Euro
Eheurkunde 20 Euro
Erklärung zur Namensführung 40 Euro

 
Weitere Gebühren erfragen Sie bitte beim Standesamt.

Formulare & Informationen

Ansprechpersonen

Carmen Arbogast

Standesamt, Friedhofswesen, Versicherungen

07852 43-336

carmen.arbogast(at)willstaett.de

Portraitbild Arbogast Carmen

Marianne Ruf

Bußgeldstelle, Rente, Standesamt, Straßenverkehrsbehörde

07852 43-333

marianne.ruf(at)willstaett.de

Standesamt Räumlichkeiten

Bürgersaal Bestuhlung Trauung kleiner Rahmen
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Grünes Trauzimmer Willstätt
Grünes Trauzimmer Willstätt