Straßenschild Tempo 30 darunter Schild "Lärmschutz"

Lärmaktionsplanung

Öffentliche Bekanntmachung 01.07.2022

zum Beschluss des Lärmaktionsplans der 3. Runde der Gemeinde Willstätt

Der Gemeinderat der Gemeinde Willstätt hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungsrichtlinie) in Verbindung mit den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes beschlossen.

Die Erstellung des Lärmaktionsplans basiert auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der 3. Runde (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 8.200 Kfz pro Tag). Entsprechend der Empfehlung des aktuellen ‘Kooperationserlasses - Lärmaktionsplanung’ vom 29.10.2018, wurden zusätzlich zu der vom Land ausschließlich kartierten Bundesautobahn A5 sowie der Bundesstraße B 3 weitere kommunale Straßen mit Belastungen deutlich unter 8.200 Kfz pro Tag berücksichtigt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans lag gemäß Offenlagebeschluss vom 22.09.2021 in der Zeit vom 11.10.2021 bis einschließlich 23.11.2021 öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte ebenfalls zwischen dem 11.10.2021 und einschließlich dem 23.11.2021.

Die Ergebnisse der Abwägung wurden in den Lärmaktionsplan für die Beschlussfassung im Gemeinderat aufgenommen und dargestellt.

Der Lärmaktionsplan wurde am 18.05.2022 vom Gemeinderat beschlossen. Der Endbericht des Lärmaktionsplans kann im Rathaus der Gemeinde Willstätt, Am Mühlplatz 1, 77731 Willstätt, während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie auf der Homepage der Gemeinde Willstätt eingesehen werden.

Der Lärmaktionsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Lärmaktionspläne sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre zu überarbeiten. Die nächste Fortschreibung des Lärmaktions- plans muss somit spätestens 2027 erfolgen.

Willstätt, 01.07.2022

Christian Huber,  Bürgermeister

Download:


Öffentliche Bekanntmachung 01.10.2021

Die Gemeinde Willstätt als die für die Lärmaktionsplanung auf dem Gebiet der Gemeinde Willstätt zuständige Behörde, schreibt gemäß § 47d BImSchG den Lärmaktionsplan von 2018 fort. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln und die Lärmbelastungssituation für die Einwohner von Willstätt zu verbessern.

Der Gemeinderat der Gemeinde Willstätt hat am 22.09.2021 dem Zwischenbericht des „Lärmaktionsplans Willstätt – 3. Runde“ nach Beschluss der Aufstellung gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i. V. m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Planaufstellungsverfahren wird in der Zeit vom 11.10.2021 bis 23.11.2021 durchgeführt.

Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans, die Straßenverkehrslärmkarten der Gemeinde Willstätt (Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LDEN, Rasterlärmkarte für den Zeitbereich LNIGHT, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LDEN, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich LNIGHT und Lärmschwerpunktkarten für die Zeitbereiche LNIGHT und LDEN) sowie die Maßnahmenvorschläge zum Straßenverkehrslärm zur Lärmaktionsplanung werden von Montag, 11.10.2021 bis einschließlich Dienstag 23.11.2021 während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Willstätt, Bauverwaltung, Am Mühlplatz 1, 77731 Willstätt, öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können zudem auf der Homepage der Gemeinde Willstätt unter eingesehen werden. Jedermann kann die Unterlagen für die Dauer der Auslegung einsehen und dort über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen und Vorschläge für den Lärmaktionsplan können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus abgegeben werden oder per Email unter karlsruhe(at)modusconsult.net oder anja.kohler(at)willstaett.de eingereicht werden.

Da die Öffentlichkeit über die bei der Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse getroffenen Entscheidungen unterrichtet wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Lärmaktionsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Äußerungen anonymisiert in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Informationsveranstaltung:

Auf die Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung, den Lärmaktionsplan den Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Willstätt vorzustellen, muss aufgrund der derzeitigen Gesundheitslage verzichtet werden.

Willstätt, den 01.10.2021

Christian Huber, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung 01.03.2018

zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG.

Der Gemeinderat der Gemeinde Willstätt hat am 21.02.2018 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten.

Der Lärmaktionsplan wurde mit folgenden Maßnahmen beschlossen:

Kurzfristige Maßnahmen:

Geschwindigkeitsreduzierungen; die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkungen werden durch die Verwaltung der Gemeinde Willstätt für die qualifizierten Straßen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt und mit dem Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt.

Langfristige Maßnahmen:

Einbau von Lärmoptimiertem Belag auf der B 28 im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung.

Der Lärmaktionsplan ist in fünf Jahren zu prüfen und ggf. zu ergänzen.

Download:

Der vom Büro Modus Consult aus Karlsruhe erstellte Lärmaktionsplan ist als pdf-Dokument abrufbar:

Gemeinde Willstätt Lämraktionsplanung - Endbericht (PDF-Download)

Gemeinde Willstätt Lämraktionsplanung - Pläne (PDF-Download


Beschlüsse des Gemeinderates Willstätt zur Lärmaktionsplanung:

Link zum Ratsinformationssystem (RIS) der Gemeinde Willstätt

Ansprechperson

Anja Kohler

Stellvertretende Leitung Bauamt, Sachgebietsleitung Bauverwaltung

07852 43-520

anja.kohler(at)willstaett.de

Portraitbild Anja Kohler