Kläranlage in Willstätt

Abwasserbeseitigung

Unsere Aufgaben

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nimmt die hoheitliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften wahr. Hierzu gehören neben dem Bau und der Unterhaltung des Kanalsystems auch die Überwachung der abflußlosen Gruben und Kleinkläranlagen. Ziel ist eine umwelt- und ressourcenschonende Beseitigung des Abwassers unter Beachtung wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte.

Die Abwasserleitung

Jeder Mensch verbraucht am Tag im Durchschnitt rund 130 Liter Wasser – zum Trinken, Waschen, Duschen, Putzen, Spülen und für die Toilette. So wird aus kostbarem und endlich vorkommendem Trinkwasser Abwasser.

Störungsfrei und unbemerkt – so zumindest der Wunsch – "verschwindet“ es im Abfluss getreu des Mottos „Aus den Augen, aus dem Sinn“. Hier beginnt der Aufgabenbereich des Abwasserbetriebes, denn wir sind es, die dieses Abwasser möglichst wunschgemäß sammeln, fortleiten, verpumpen und der Kläranlage zur Reinigung zuführen. So wird aus verschmutztem Abwasser wieder sauberes Wasser und vielleicht irgendwann Trinkwasser.

Das Sammeln und Fortleiten geschieht in Willstätt in einem ca. 115 km langen Kanalnetz. Man unterscheidet dabei zwischen Mischwasser- und Trennkanalisation. In einem Mischwasserkanalisationsnetz wird das Schmutzwasser, d.h. das durch den menschlichen Gebrauch verschmutzte Frischwasser, gemeinsam mit dem Niederschlags- oder Regenwasser der befestigten Flächen (Dächer, Straßen usw.) abgeleitet.

Bei einer Trennkanalisation erfolgt diese Ableitung getrennt voneinander, das Schmutzwasser wird in Schmutzwasserkanälen, das Niederschlagswasser in Regenwasserkanälen abgeleitet. Der Vorteil der Trennkanalisation liegt darin, dass nicht das gesamte Abwasser zwangsläufig in der Kläranlage behandelt werden muss, sondern dass das Regenwasser ggf. in ein Gewässer eingeleitet oder versickert werden kann.

Bei einer Gesamtlänge des Willstätter Kanalnetzes von ca. 115 km beträgt die Länge der Mischwasserkanalisation ca. 10 km, die der Schmutzwasserkanalisation ca. 55 km und die der Regenwasserkanäle ca. 50 km

Die Unterhaltung des Kanalsystems

Dieses Kanalnetz muss unterhalten und betrieben werden. Grundlage hierfür bilden das Landeswassergesetz und die Selbstüberwachungsverordnung Kanal. Diese regeln, wie die Kanalunterhaltung zu erfolgen hat. So muss das Kanalnetz innerhalb von 15 Jahren einmal vollständig gefilmt werden, um mögliche Schäden entdecken und beheben zu können. Des Weiteren wird ein Anteil des Netzes jährlich gereinigt, um die Funktionsfähigkeit, d.h. die problemlose Ableitung des Abwassers zu gewährleisten.

Hinzu kommen die Wartung, Pflege und Instandsetzung der Pumpstationen. Denn nicht immer kann das Abwasser ohne Hilfe „bergab“ – im sog. Freigefälle – fließen; mancherorts muss es zur Überwindung von Höhenunterschieden gepumpt werden. Der Abwasserbetrieb unterhält derzeit ca. 31 Pumpstationen und Sonderbauwerke. Die Sonderbauwerke dienen der Zwischenspeicherung von Abwasser bei starken Regenereignissen. Um die Kläranlagen und das Kanalisationsnetz nicht zu überlasten, werden bei besonders starken Regenereignissen Abwassermengen in Becken zwischengespeichert und anschließend weiter verpumpt.

Bei TV-Untersuchungen werden Erkenntnissen hinsichtlich Schäden im Kanalnetz gewonnen. Diese Beschädigungen werden mit der Generalentwässerungsplanung (GEP), die die hydraulischen Erfordernisse des Kanalnetzes beschreibt, abgeglichen. Anschließend wird festgelegt ob eine Sanierung oder ein Neubau notwendig ist.

Abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen

Nicht alle Bürger sind an das öffentliche Kanalisationsnetz angeschlossen. Manche Gebäude oder Gehöfte liegen zu weit von einem öffentlichen Kanal entfernt. Diese werden entweder über abflusslose Gruben oder mittels Kleinkläranlagen entsorgt.

Bei den abflußlosen Gruben werden die anfallenden Abwässer in einem dichten Behälter gesammelt und in regelmäßigen Abständen durch ein Tankfahrzeug geleert. Die Anforderung des Fäkaliensammelfahrzeuges erfolgt durch die Betreiber der Grube. Diese Vorgehensweise wird auch als „Kanal auf Räder“ bezeichnet.

In den Kleinkläranlagen werden die anfallenden Abwässer hingegen von Kleinstlebewesen gereinigt. Diese Kleinstlebewesen vermehren sich ständig, so dass in bestimmten Zeitabständen eine Abfuhr des sog. Überschussschlammes erfolgen muss. Hier erfolgt die Abfuhr ebenfalls mittels eines Fäkalienfahrzeuges. Beide Lösungen – Kleinkläranlage und abflußlose Grube – stellen nicht das abwassertechnische Optimum dar und sind nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig.

Ansprechpersonen

Michael Kleinsimon

Abwasserbeseitigung

07852 1265

michael.kleinsimon(at)willstaett.de

Portraitbild Kleinsimon Michael

Andreas Örtel

Abwasserbeseitigung

07852 1265

andreas.oertel(at)willstaett.de

Boris Blechner

Abwasserbeseitigung

07852 1265

boris.blechner(at)willstaett.de