Grundsteuer in der Gemeinde Willstätt hat sich zum 01.01.2024 erhöht


Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 29.11.2023 mehrheitlich einen entsprechenden Beschluss zur Satzung (Hebesatz-Satzung) über die Erhebung der Grundsteuer gefasst.

Im Rahmen der Haushaltsstrukturkommission wurde die Erhöhung der Grundsteuer als Realsteuerhebesatz rechtlich die einfachste Möglichkeit vorgeschlagen, um Mehrerträge im Ergebnishaushalt zu generieren. Nach der letzten Steuererhöhung im Januar 2016 auf 340% lag die Gemeinde Willstätt zuletzt unter dem Durchschnitt der Hebesätze von Gemeinden in Baden-Württemberg mit ähnlicher Größe (381% Grundsteuer A und 377% Grundsteuer B).

Die Erhöhung der Grundsteuer wurde aufgrund der Haushaltssituation notwendig und ist getrennt von der Grundsteuerreform zu betrachten.

Link zur Hebesatz-Satzung