Ehrungen im kulturellen, sozialen und sonstigen Bereich
Die Gemeinde Willstätt wird Ende des Jahres Personen und Gruppen im kulturellen, sozialen und sonstigen Bereich sowie im Rettungswesen für Erfolge und Verdienste sowie langjährige ehrenamtliche Tätigkeiten auszeichnen. Die Feierstunde findet voraussichtlich am Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember 2023 statt.
Entsprechende Nominierungen können bis zum 18.09.2023 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Wer und für was genau geehrt wird, ist in der 2019 erlassenen Ehrungsordnung der Gemeinde Willstätt festgelegt. Diese ist auf der Internetseite www.willstaett.de abrufbar oder kann bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Die Ehrungsfeier im kulturellen, sozialen und sonstigen Bereich sowie im Rettungswesen findet im zweijährigen Rhythmus statt, letztmalig im Jahr 2021.
Folgende Ehrungen sind vorgesehen:
§ 5 Ehrenpreise und Anerkennungsmedaille für kulturelle und soziale ehrenamtliche Leistungen
Leistungen und Erfolge von Einzelpersonen oder Gruppen bei Wettbewerben oder Verdienste im kulturellen, sozialen und sonstigen Bereich.
§ 6 Ehrenpreise und Anerkennungsmedaille für Funktionärinnen und Funktionäre
Voraussetzung für die Ehrung ist, dass sich die zu Ehrenden durch besondere Leistungen bzw. langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in leitender Funktion verdient gemacht haben. Im speziellen werden Personen geehrt, die in der geschäftsführenden Vorstandschaft eines kulturellen oder sozialen Vereins oder in leitender Position ehrenamtlich tätig sind.
Vorschlagsberechtigt sind Gemeinde- und Ortschaftsräte, Vereine und Organisationen mit Sitz innerhalb der Gemeinde sowie alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Entsprechende Anträge müssen bis zum 18.09.2023 schriftlich und mit den Angaben und Nachweisen zu den Tätigkeiten und Erfolgen bei der Gemeindeverwaltung Willstätt eingereicht werden.
§ 2 Philander von Sittewald" für herausragende, ehrenamtliche oder selbstlose Tätigkeit
Seit dem Jahr 2022 gibt es in Willstätt eine neue, besondere Ehrung: Den „Philander von Sittewald". Mit ihm werden Personen ausgezeichnet, die sich durch herausragende, ehrenamtliche oder selbstlose Tätigkeit zum Wohle der Gemeinde, ihrer Vereine und ihrer Bürgerinnen hervorgetan haben. Diese Ehrung soll im Rahmen des Frühlingsempfangs der Gemeinde im kommenden Jahr erfolgen. Auch hier können entsprechende Ehrungsvorschläge bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Der Aufruf zur jährlich stattfindenden Sportlerehrung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Nominierungen können hier, wie bisher üblich, bis zum 31.12.2023 eingereicht werde.
Kontakt für Antragsstellung und weitere Infos:
Gemeinde Willstätt, Herr Hemler, Tel. 07852 43-313, eMail: presse(at)willstaett.de.