Wald- und Flurbrandgefahr
28.07.2022
Die Wald- und Flurbrandgefahr ist weiterhin sehr hoch aufgrund der anhaltenden Trockenheit. Die Gemeindeverwaltung sieht jedoch von einer Verlängerung des in der vergangenen Woche ausgesprochenen generellen Grillverbots ab.
Der Waldbrand- und Graslandgefahrenindex bewegt sich momentan zwischen 3 und 4 und ist somit leicht gesunken. Das Grillen ist grundsätzlich nur auf ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Zudem sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen:
- Bereithaltung von geeigneten Löschmöglichkeiten zur Vermeidung eines Entstehungsbrands (z. B. einem Eimer Wasser),
- ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien in der Umgebung,
- Beachtung des Funkenflugs,
- sowie die Vermeidung von feuerentfachenden Gegenständen, die in die Umwelt eingebracht werden könnten (Zigaretten Streichhölzer und andere glühende Stoffe).
Grundsätzlich verboten ist das Abbrennen von Lager- und Grillfeuern an den Badeseen und anderen Gewässern in der Gemeinde.
Außerdem sollten folgende Hinweise beachtet werden:
- Nicht im Wald und auf gefährdeten Flächen rauchen!
- Keine Lagerfeuer und sonstige Feuerstellen entfachen!
- Keine Fahrzeuge auf trockenen Wiesen oder Feldern parken!
- Keine Gasbrenner zur Unkrautentfernung verwenden!
- Glasflaschen, Scherben oder ähnlicher Müll, durch den Feuer entstehen kann, möglichst aufsammeln und grundsätzlich richtig entsorgen.
Der Gemeindevollzugsdienst wird weiterhin vermehrt kontrollieren.