Wald- und Flurbrandgefahr


Die Wald- und Flurbrandgefahr ist weiterhin sehr hoch aufgrund der anhaltenden Trockenheit. Die Gemeindeverwaltung sieht jedoch von einer Verlängerung des in der vergangenen Woche ausgesprochenen generellen Grillverbots ab.

Der Waldbrand- und Graslandgefahrenindex bewegt sich momentan zwischen 3 und 4 und ist somit leicht gesunken. Das Grillen ist grundsätzlich nur auf ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Zudem sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen:

  • Bereithaltung von geeigneten Löschmöglichkeiten zur Vermeidung eines Entstehungsbrands (z. B. einem Eimer Wasser),
  • ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien in der Umgebung,
  • Beachtung des Funkenflugs,
  • sowie die Vermeidung von feuerentfachenden Gegenständen, die in die Umwelt eingebracht werden könnten (Zigaretten Streichhölzer und andere glühende Stoffe).

Grundsätzlich verboten ist das Abbrennen von Lager- und Grillfeuern an den Badeseen und anderen Gewässern in der Gemeinde.

Außerdem sollten folgende Hinweise beachtet werden:

  • Nicht im Wald und auf gefährdeten Flächen rauchen!
  • Keine Lagerfeuer und sonstige Feuerstellen entfachen!
  • Keine Fahrzeuge auf trockenen Wiesen oder Feldern parken!
  • Keine Gasbrenner zur Unkrautentfernung verwenden!
  • Glasflaschen, Scherben oder ähnlicher Müll, durch den Feuer entstehen kann, möglichst aufsammeln und grundsätzlich richtig entsorgen.

Der Gemeindevollzugsdienst wird weiterhin vermehrt kontrollieren.