Beteiligungen & Mitgliedschaften

Beteiligungen

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Abwasserzweckverband „Raum Offenburg“ (AZV)

Sitz:
Abwasserzweckverband
„Raum Offenburg“
Elsässer Straße 1 a
77652 Offenburg                                         

Öffentliche Rechtsform

Zum Abwasserzweckverband Raum Offenburg (AZV) gehören neben der Stadt Offenburg die Gemeinden Durbach, Hohberg, Ohlsbach und Ortenberg. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Willstätt und dem AZV Raum Offenburg wird das Abwasser aus der Gemeinde Willstätt auf der Verbandskläranlage Offenburg-Griesheim eingeleitet und gereinigt. Daraus ergibt sich ein Gesamteinzugsgebiet mit rund 85.000 Einwohner und eine Entwässerungsfläche von ca. 2.500 ha.

Der AZV wurde 1971 gegründet und bündelt das gesamte Wissen rund um die Fachbereiche Entwässerung, Abwasserbehandlung und Gewässer unter einem Dach. Zu den Kernaufgaben zählen Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Entwässerungsanlagen und die Abwasserreinigung.

Der Abwasserzweckverband „Raum Offenburg“ ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und erstrebt satzungsgemäß keinen Gewinn. Die Aufgaben werden von Bediensteten des Abwasserzweckverbandes gegen Kostenersatz wahrgenommen.

Den Verbandsvorsitz hat derzeit Oberbürgermeister Marco Steffens aus Offenburg inne. Geschäftsführer des Zweckverbandes ist Dipl. lng. Ralph-Edgar Mohn.

Mitglieder:
Stadt Offenburg
Gemeinde Durbach
Gemeinde Hohberg
Gemeinde Ohlsbach
Gemeinde Ortenberg
Gemeinde Willstätt

Arbeitsfördergesellschaft Ortenau gGmbH

Sitz:
Afög Ortenau GmbH
Prinz-Eugen-Straße 4
77654 Offenburg                                        

In der Afög engagieren sich Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen, Kommunen und Wirtschaftsunternehmen gemeinsam für eine aktive, wirtschaftsnahe und sozialverantwortliche Arbeitsförderung mit Unterstützung des Arbeitsamtes und der Sozialverwaltung des Ortenaukreises sowie der Gewerkschaften. Ziel ist die dauerhafte Eingliederung arbeitsloser Menschen in Arbeit und Gesellschaft. Zum Tätigkeitsprofil der Gesellschaft gehört auch die Zusammenarbeit mit wichtigen gesellschaftlichen Gruppierungen und Akteuren der Arbeitsmarktpolitik zum Zwecke der Arbeitsförderung und Arbeitsmarktentwicklung.

Gesellschafter der Afög sind 36 Kommunen des Ortenaukreises, 7 Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen und 7 Industrieunternehmen.

An dem gesamten Stammkapital in Höhe von 162.000 € übernahm die Gemeinde Willstätt eine Einlage in Höhe von 1.380.

Aufsichtsratsvorsitzender ist Dr. Christoph Jopen.

Breitband Ortenau GmbH & Co. KG

Sitz:
Breitband Ortenau GmbH & Co. KG
Poststraße 18
77652 Offenburg

Privatrechtliche Rechtsform

Kapitalanteil: 9.569,00 €  (1,174%)
Stimmanteil:  7 Stimmen

Öffentlicher Zweck der Gesellschaft ist es, in Wahrnehmung kommunaler Infrastrukturverantwortung flächendeckend die effektive und technologieneutrale Errichtung sowie den dauerhaften Betrieb nachhaltig zukunfts- und hochleistungsfähiger Breitbandnetze (NGA-Netze) in unterversorgten Gebieten des Ortenaukreises, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau unwirtschaftlich ist, zu gewährleisten. Die Gesellschaft wird diese Netze nicht selbst betreiben.

Die Breitband Ortenau GmbH & Co.KG wurde in 2017 als kommunale Gesellschaft zur Planung und Koordination des Breitbandausbaus in allen beteiligten Städten und Gemeinden gegründet. Mittlerweile sind neben dem Landkreis 47 Kommunen des Ortenaukreises an der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG beteiligt. Die Gemeinde Willstätt ist seit Gründung Gesellschafter der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG.

Die BOKG finanziert sich über vier Schienen: Ihre Verwaltungskosten werden durch Kostendeckungseinlagen der Kommanditisten finanziert. Der Breitband-Netzausbau wird durch Eigenmittel der Kommunen und, sofern möglich, über Fördermittel getragen. Ein noch abzuschließender Netzbetriebsvertrag mit dem Netzbetreiber der kommunalen Netzinfrastruktur wird zu Pachteinnahmen für die an den Netzbetreiber verpachtete Infrastruktur führen.

Die Gemeinde Willstätt führt eine Festkapitaleinlage in Höhe von 9.569,00 € bei der Gesellschaft. Zudem ist eine jährliche Kostendeckungseinlage durch die Gemeinde Willstätt an die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG zu leisten, die zur Deckung alles Kosten, die keine Netzkosten sind, dient.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Sitz:
Gemeindeverwaltung Willstätt
Am Mühlplatz 1
77731 Willstätt

Öffentliche Rechtsform

Kapitalanteil: 100 %                                            
Stimmanteil:  100 %

Die Abwasserbeseitigung wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 07.12.2004 seit dem 01.01.2005 als Eigenbetrieb im Sinne von § 1 des Eigenbetriebsgesetzes geführt.

Öffentlicher Zweck:
Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen und  das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser abzuleiten und unschädlich zu beseitigen, sowie das Einsammeln, Abfahren, Aufbereiten und Verwerten von Schlamm aus zugelassenen Kleinkläranlagen bzw. Abwasser aus Abwassergruben.

Der Klärbetrieb auf der Anlage der Gemeinde Willstätt wurde zum 31.12.2010 eingestellt. Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit erfolgt ab 2011 die Überleitung des Abwassers der Gemeinde Willstätt zur Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Raum Offenburg.                                                             

Zugunsten der Gemeinde besteht ein Trägerdarlehen in Höhe von 1.249.672,67 €.

Eigenbetrieb Baulandentwicklung

Sitz:
Gemeindeverwaltung Willstätt
Am Mühlplatz 1
77731 Willstätt

Öffentliche Rechtsform

Kapitalanteil: 100 %                      
Stimmanteil:  100 %

Die Baulandentwicklung wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.11.2018 seit dem 01.01.2019 als Eigenbetrieb im Sinne von § 1 des Eigenbetriebsgesetzes geführt.

Öffentlicher Zweck:
Zweck des Eigenbetriebs ist die finanzwirtschaftliche Abbildung und Organisation des Erwerbs von Flächen, der Entwicklung und Erschließung von Bauland und der Vermarktung der Bauflächen.

Die Beteiligung am Eigenbetrieb Baulandentwicklung zum 31.12.2020 setzt sich aus dem Stammkapital mit 25.000 € zusammen. Zugunsten der Gemeinde besteht zum 31.12.2020 ein Trägerdarlehen in Höhe von 644.058,96 €.

Eigenbetrieb Wasserversorgung

Sitz:
Gemeindeverwaltung Willstätt
Am Mühlplatz 1
77731 Willstätt

Öffentliche Rechtsform 

Kapitalanteil: 100 %  
Stimmanteil:  100 %

Die Wasserversorgung wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 21.12.1992 seit dem 01.01.1993 als Eigenbetrieb im Sinne von § 1 des Eigenbetriebsgesetzes geführt.

Öffentlicher Zweck:
Zweck des Eigenbetriebes ist es, das Gemeindegebiet mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen, sowie Wasser für öffentliche Zwecke bereitzustellen.

Die Beteiligung am Eigenbetrieb Wasserversorgung zum 31.12.2020 setzt sich aus dem Stammkapital mit 225.000 € und der allgemeinen Rücklage mit 93.002,95 € zusammen.

Elektrizitätswerk Mittelbaden AG Co.KG

Sitz:
Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG
Lotzbeckstraße 45                                            
77933 Lahr   

Kapitalanteil: 0,0792347 %
Stimmanteil:  0,0792347 %

Das E-Werk Mittelbaden garantiert sichere, zuverlässige und umweltfreundliche Stromversorgung für die Menschen in der Region. Als regionaler, kommunal geprägter Energieversorger ist es sein Ziel, die Stromerzeugungskapazitäten speziell im regenerativen Bereich auszubauen. Mit seinen Wasserkraftwerken an der Kinzig, Photovoltaikanlagen und Beteiligung an verschiedenen On- und Offshore-Windpark-Anlagen leistet das E-Werk Mittelbaden einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

An der E-Werk Mittelbaden Verwaltungs AG hält die Gemeinde Willstätt 436 Aktien.

Aktionäre:
31,0 % EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH
29,4 % Stadt Lahr/Schwarzwald
25,8 % Stadt Offenburg
10,752 % Energiewerk Ortenau Beteiligungsges. mbH & Co. KG (ewo)
3,007 %   insg. 27 Gemeinden aus dem Ortenaukreis

Mobilitätsnetzwerk Ortenau GbR

Sitz:
Stadt Offenburg
Hauptstraße 90
77652 Offenburg

Privatrechtliche Rechtsform

Kapitalanteil: 17.000 €
Stimmanteil:  8,3 %

Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau GbR wurde im April 2019 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) von den zehn Städten und Gemeinden Appenweier, Friesenheim, Gengenbach, Kehl, Lahr, Neuried, Offenburg, Rheinau, Schutterwald und Willstätt gegründet, um im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit Lösungen für die Weiterentwicklung nachhaltiger Mobilitätsangebote zu erarbeiten.

Dazu gehören im Wesentlichen konzeptionelle Grundlagen zu drei Themenschwerpunkten (Mobilitätsstationen, gemeindeübergreifender Radverkehr, Mobilitäts-App), der fachliche Austausch und die fachliche Beratung sowie kommunikative Maßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit, Website und Newsletter, Etablierung der Marke „Einfach Mobil“).

Diese drei Themen verfolgt das Netzwerk mit entsprechenden fachlichen Beratern. So ist gewährleistet, dass personelle Ressourcen effizient eingesetzt werden. Das Netzwerk profitiert dabei von Förderungen verschiedener Ministerien des Bundes und des Landes. Die GbR wird für die Dauer des Bewilligungszeitraums der Förderung des Ressourceneffizienz Netzwerks von Kommunen errichtet. Dieser beträgt drei Jahre und endet voraussichtlich am 23.12.2021.

Wirtschaftsregion Offenburg / Ortenau GmbH

Sitz:
Wirtschaftsregion Ortenau GmbH
In der Spöck 10                                                   
77656 Offenburg

Kapitalanteil: 2 %
Stimmanteil:  2 %

Die Wirtschaftsregion Offenburg/Ortenau (WRO) ist die Agentur für Standortmarketing und Öffentlichkeitsarbeit der Region. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Bestandsentwicklung regionaler Unternehmen, die Förderung von Existenzgründungen sowie der Austausch zwischen Politik und Wirtschaft. Neben zahlreichen Gemeinschaftsständen auf Messen finden in diesem Netzwerk jährlich rund 30-40 Veranstaltungen statt.

Der enge Zusammenschluss von 52 Städten und Gemeinden, den Kammern, dem Kreis sowie rund 170 großen und innovativen Unternehmen der Region ist bundesweit einmalig. Politik und Unternehmen gehen bei der Entwicklung der Region Hand in Hand.

Jährlich wird von der WRO ein Mitgliedsbeitrag erhoben, welcher sich derzeit auf 1,70 € je Einwohner beläuft. Für die Gemeinde Willstätt fällt somit jährlich ein Betrag von rd. 20.000 € an.

Die WRO schafft Mehrwert. Gesellschafter und die Unternehmen des Wirtschaftsbeirates profitieren von einem einzigartigen Netzwerk aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung.

Zweckverband 4IT

Sitz:
Zweckverband 4IT
Pfannkuchstraße 4
76185 Karlsruhe

Öffentliche Rechtsform

Kapitalanteil: 51.315,64 €  (0,0778%)  
Stimmanteil:  0,0778 %

Der Zweckverband 4IT ist der kommunale IT‑Dienstleister und somit der Gesamtlösungsanbieter für Städte, Gemeinden und Landkreise des Landes Baden-Württemberg. Der Zweckverband wurde im Jahr 2018 gegründet und umfasst dabei den Zusammenschluss der vorherigen Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF. Gleichzeitig wurde vom Land Baden-Württemberg und den Kommunen im Land gemeinsam eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) als zentrale kommunale IT-Dienstleisterin durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg gegründet. Somit sind das Land Baden-Württemberg und der Zweckverband 4IT, der sich aus rund 1.100 Mitgliedskommunen zusammensetzt, Träger der Komm.ONE.

Zum 01.01.2013 ist die Direktmitgliedschaft im Zweckverband KIVBF mit einem Eigenkapitalanteil von 0,001 % (7.113,77 €) haushaltsneutral vom Ortenaukreis auf die Gemeinde Willstätt übergegangen. Nach Fusion der Zweckverbände zum Zweckverband 4IT beträgt der Anteil am Gesamtzweckverband zum 31.12.2019 nun 51.315,64 €. Dies entspricht einem Anteil von 0,0778 %, wobei dieser künftig volatil, d. h. er kann sich nach oben oder unten verändern, ist.

                                                                         

Zweckverband Hochwasserschutz Hanauerland

Sitz:
Stadt Kehl
Hauptstraße 85
77694 Kehl          

Öffentliche Rechtsform

Kapitalanteil: 30 %
Stimmanteil:  30 %

1988 gründeten die Verbandsgemeinden Kehl, Rheinau und Willstätt den Zweckverband zum Schutz der Verbandsgemeinden gegen Hochwasser.

Die Hochwasserschutzmaßnahmen wurden und werden vom Land Baden-Württemberg gefördert; die verbleibenden Kosten teilen sich die Verbandsgemeinden.

Zweckverband Hochwasserschutz Schuttermündung

Sitz:
Stadt Kehl
Hauptstraße 85
77694 Kehl        

Öffentliche Rechtsform

Kapitalanteil: 25 %
Stimmanteil:  25 %

Mit den Verbandsgemeinden Kehl, Rheinau und Willstätt besteht der Zweckverband Hochwasserschutz Schuttermündung seit Mai 1990. Seit Ende 1998 gehören dem Verband auch die Gemeinden Friesenheim, Hohberg, Meißenheim, Neuried und Schutterwald an. Sie waren vorher Mitglieder des Zweckverbandes Hochwasserschutz Schuttermittellauf, der aufgelöst wurde.

Der Zweckverband finanziert sich durch Umlagen der Verbandsgemeinden und Landeszuschüsse.

Die Verbandsverwaltung ist seit 01.01.2020 bei der Gemeindeverwaltung Willstätt

Mitgliedschaften

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BGV Versicherung

Sitz:
Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
Durlacher Allee 56
76131 Karlsruhe

seit 01.01.1983

Geschäftsguthaben: 1.650,00 €

Im Jahr 2020 betrug der Stammkapitalanteil der Gemeinde Willstätt beim Badischen Gemeindeversicherungsverband 1.650,00 € (0,211 %). Er erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 50 €.

Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG (HVG)

Sitz:
Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG
Gartenstraße 107
88212 Ravensburg

seit 12.02.1998

Geschäftsanteile: 501,07 €

Für die Gemeindewaldungen hält die Gemeinde Willstätt 49 Geschäftsanteile bei der Holzverwertungsgenossenschaft Biberach/Saulgau e.G. in Höhe von 501,07 €, welche im Jahre 2002 mit der Holzverwertungsgesellschaft Ravensburg-Wangen verschmolzen ist und anschließend in der Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG aufgegangen ist.

Die Mitglieder der Holzverwertungsgenossenschaft (HVG) sind überwiegend Kleinprivatwaldbesitzer und Kommunen mit geringem Waldbesitz. Die Hauptaufgabe der Holzverwertungsgenossenschaft liegt zunächst im Service der PEFC-Gruppenzertifizierung für Mitglieder. Holzvermarktung wird vorerst nicht angeboten. Darüber hinaus hat die Genossenschaft jedoch die besten Voraussetzungen dafür, sich bei verändernden, forstpolitischen Rahmenbedingungen (z. Bsp. Kartellklage) weiter zu entwickeln, um ihren Mitgliedern zukünftig weitere Dienstleistungen anzubieten.

In der Genossenschaft sind derzeit rund 7.000 Mitglieder aus ganz Baden-Württemberg mit Schwerpunkt in der Region Allgäu-Oberschwaben vereint. Die Generalversammlung der Holzverwertungsgenossenschaft hat am 23. Juli 2013 deren Fortführung beschlossen. Die Geschäftsführung übernimmt bis auf weiteres das Kreisforstamt Ravensburg.

Sparkasse Hanauerland

Sitz:
Sparkasse Hanauerland
Hauptstraße 88
77694 Kehl

Öffentliche Rechtsform

Stimmanteil:  ca. 17%               

Die Sparkasse ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Als selbstständiges Wirtschaftsunternehmen bietet sie zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe für private und gewerbliche Kunden Finanzdienstleistungsprodukte an. Als Trägergemeinde hat die Gemeinde Willstätt in der Trägerversammlung eine Stimmquote von einer Stimme bei insgesamt sechs Stimmen der Trägergemeinden, d.h. einen Stimmanteil von ca. 17%.

Träger sind die Kommunen:

Kommune Anzahl Stimmen
Stadt Kehl 3 Stimmen
Gemeinde Willstätt 1 Stimme
Stadt Rheinau 1 Stimme
Stadt Lichtenau 1 Stimme

Mit der „Brüsseler Konkordanz“ vom 17. Juli 2001 wurde die Gewährträgerhaftung für Sparkassen und Landesbanken abgeschafft, da Banken durch die kommunale Gewährträgerhaftung Wettbewerbsvorteile erlangten und so privaten Banken in Rankings bevorteilt waren. Mit den neuen Gesetzesänderungen wurde die Haftung klarstellend so geregelt, dass weder eine Verpflichtung des Trägers besteht, der Sparkasse Mittel zu stellen, noch der Träger für die Verbindlichkeiten der Sparkasse haftet. In der Trägerversammlung wird die kommunale Interessenswahrnehmung versucht zu wahren, vorliegend mit einer Stimme in der Trägerversammlung.

Volksbank Bühl eG

Sitz:
Volksbank Bühl eG
Friedrichstraße 4
77815 Bühl

seit 01.01.1979

Geschäftsanteile: 400,00 €

Die Dividende für das Jahr 2018 betrug nach Steuern 20,21 €.

Volksbank eG

Sitz:
Volksbank eG
Okenstraße 7
77652 Offenburg

seit 01.01.1975

Geschäftsanteile: 150,00 €

Die Dividende für das Jahr 2019 betrug nach Steuern 6,31 €.

ZG Raiffeisen eG Karlsruhe

Sitz:
ZG Raiffeisen eG
Lauterbergstr. 1 – 5
76137 Karlsruhe

seit 01.01.1996

Geschäftsguthaben: 3.500,00 €

Die Dividende für das Jahr 2019 betrug nach Steuern 4,86 €.