Analysenergebnisse vom 24.07.2024
Das im Wasserwerk Spittelschlag aufbereitete Grundwasser ist qualitativ farb- und geruchlos sowie trübstofffrei und mit einer Härte (Summe Ca 2+ und Mg 2+ ) von 6,1 Grad Deutscher Härte (°dH) dem Härtebereich weich nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG 2013, zuletzt geändert vom 27. Juli 2021 [BGBl. I S. 3274]) zuzuordnen.
Wie u. a. die Werte für die Calcitlösekapazität zeigen, befindet sich das Trinkwasser praktisch im Zustand der Calcitsättigung und erfüllt mit einem pH-Wert um 8,0 die gesetzlichen pH Vorgaben.
Darüber hinaus zeigen die Befunde für den TOC und den SAK 254 geringe, für derartige Grundwässer übliche Huminstoffgehalte an.
In Verbindung mit der ausreichenden Pufferung (vgl. Säurekapazität bis pH 4,3) sowie den niedrigen Konzentrationen an Neutralsalzen kann von einem günstigen korrosionschemischen Verhalten des Trinkwassers bei Kontakt mit metallischen Werkstoffen ausgegangen werden.
Geogene Störstoffe wie z.B. Ammonium, Eisen und Mangan sind im sauerstoffhaltigen und nitratfreiem Trinkwasser nicht vorhanden. Mit Ausnahme geogen bedingter Arsengehalte im Grundwasser am Wasserwerk Spittelschlag liegen die Konzentrationen an Metallen bzw. toxischen Spurenelementen (Cyanid, Uran, Blei usw.) deutlich unter den entsprechenden Trinkwassergrenzwerten bzw. meist sogar unter der jeweiligen Bestimmungsgrenze der angewandten Analysenmethode.
Die Arsenkonzentration im Trinkwasser liegt mit 0,006 mg/L unter dem derzeit geltenden Grenzwert (0,010 mg/L).
PSM-Wirkstoffe und deren Metabolite sind soweit analytisch untersucht im Trinkwasser der Gemeinde Willstätt nicht nachweisbar. Gleiches gilt für eine neu zu bestimmende Industriechemikalie, dem Bisphenol A.
Bei der Untersuchung auf die ebenfalls „neue Parametergruppe“ der per- und polyfluorierten Kohlenwasserstoffe (PFAS) wurden Spuren von drei PFAS-Verbindungen analytisch ermittelt. Die Konzentrationen liegen aber weit unter dem ab 2026 geltenden Summengrenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) für eine Gruppe von 20 bzw. von 0,02 µg/L für eine Gruppe von vier trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen.
Weitere anthropogene Mikroverunreinigungen, wie z. B., Benzol oder polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind ebenfalls nicht vorhanden. Lediglich aus der Gruppe der leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW) wurden sehr geringe Spuren von Trichlorethen nachgewiesen. Die Gehalte sind nicht Trinkwasser-relevant.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das im April und Juli 2024 vom TZW untersuchte Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz der Gemeinde Willstätt eine günstige physikalisch-chemische Beschaffenheit aufweist und sämtliche gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Dies gilt insbesondere auch für die mikrobiologisch-hygienische Beschaffenheit.