Dienstleistung

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

Veranstaltungen im Freien sind oft Open-Air-Konzerte mit Szenenflächen, Straßenfeste, kulturelle oder kirchliche Veranstaltungen, Weinfeste, Festzüge, Sportveranstaltungen im Wald wie z.B. Laufveranstaltungen sowie Volkswanderungen.

Veranstaltungen im Freien, deren Besucherbereich in irgendeiner Form eingegrenzt ist (z.B. durch Zäune oder Absperrungen) und bei denen mehr als 1.000 Besucherinnen und Besucher erwartet werden, müssen besondere Anforderungen erfüllen. Bei diesen Veranstaltungen besteht häufig eine räumliche Enge, die Besucher stehen oft dicht gedrängt. Ein Kennzeichen dieser Veranstaltungen ist es, dass sie eine gewisse Eigendynamik entwickeln können. Zudem werden sie zwangsläufig von den vorherrschenden Witterungsbedingungen beeinflusst.

Die für alle Veranstaltungen im Freien besonders zu beachtenden rechtlichen Bereiche sind daher:

  • Verkehrsregelungen
  • Lärmgrenzwerte
  • Aufbau baulicher Anlagen (Bühnen, Podeste, etc.)
  • Brandschutzanforderungen
  • Ver- und Entsorgungsleitungen
  • Natur-, Artenschutz- und Forstrecht

Für größere Veranstaltungen im Freien sind zudem folgende Punkte zu bedenken:

  • Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg
  • Zugänge, Flucht- und Rettungswege
  • Parkraum/Verkehr
  • Sicherheitskonzept
  • Sanitäts- und Rettungsdienst
  • Ordnungskräfte, Zugangskontrolle
  • Polizei
  • Feuerwehr
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zuständige Stelle
  • die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt: Stadtverwaltung oder Landratsamt
  • wenn die Veranstaltung (zum Beispiel ein Radrennen) auch in ein anderes Bundesland führt:
    das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt
  • wenn die Veranstaltung von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg führt:
    das Regierungspräsidium, dessen Bezirk zuerst befahren wird
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Formulare & Online-Prozesse
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Erforderliche Unterlagen
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Frist/Dauer

Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu 2 Monate dauern kann.

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Bearbeitungsdauer

Je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung: bis zu zwei Monaten

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Kosten/Leistung

je nach Umfang der Veranstaltung

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Rechtsbehelf

Widerspruch

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Sonstiges

keine

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Vertiefende Informationen

Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis.