Dienstleistung

Ratte melden

Ratten treten vermehrt an Orten auf, an denen Abfälle in offenen Müll- und Biotonnen oder auf Komposthaufen gelagert werden.

Sie übertragen gefährliche Krankheiten.
Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

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Voraussetzungen

Sie haben eine Ratte gesehen.

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Verfahrensablauf

Bei Privatgrundstücken

Verständigen Sie den Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter, dass auf dem Grundstück Ratten gesehen oder gefunden wurden.

Hinweis: Ist der Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundstücks nicht bekannt, wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.

Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, haben Sie dafür sorgen, dass aufgefundene, tote Ratten sofort beseitigt und Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen mit geeigneten Mitteln verschlossen werden.

Am besten beauftragen Sie einen professionellen Schädlingsbekämpfer mit der Bekämpfung und Beseitigung der Ratten.

Bei öffentlichen Flächen

Melden Sie der Gemeindeverwaltung, wo Sie Ratten gesehen oder gefunden haben. Die Gemeindeverwaltung veranlasst dann weitere Maßnahmen.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Kosten für die Beseitigung von Ratten auf privaten Grundstücken trägt der Eigentümer oder die Eigentümerin.

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Rechtsbehelf

keiner

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Sonstiges

Die Gesundheit von Menschen und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden.

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Rechtsgrundlage