Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
Ihre Daten werden an die folgenden Stellen zu bestimmten Zwecken übermittelt:
- Adressbuchverlage
- Presse, Rundfunk und Mandatsträger zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
- Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen
- die Bundeswehr
Sie sind mit der Übermittlung nicht einverstanden? Dann können Sie dieser Übermittlung ohne besonderer Begründung widersprechen.
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen.
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis
Die Gemeinde weist einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.
In der Regel 1 bis 4 Wochen
keine
Leistungsklage
Keine