Dienstleistung

Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen

Ihre Daten werden an die folgenden Stellen zu bestimmten Zwecken übermittelt:

  • Adressbuchverlage
  • Presse, Rundfunk und Mandatsträger zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
  • Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen
  • die Bundeswehr

Sie sind mit der Übermittlung nicht einverstanden? Dann können Sie dieser Übermittlung ohne besonderer Begründung widersprechen.

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zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
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Verfahrensablauf

Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis
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Frist/Dauer

Die Gemeinde weist einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

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Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 4 Wochen

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Kosten/Leistung

keine

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Rechtsbehelf

Leistungsklage

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Sonstiges

Keine

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Rechtsgrundlage