Biotopverbundplan für das Gemarkungsgebiet der Gemeinde Willstätt

Der Biotopverbund, ein Netz miteinander verbundener Lebensräume für Tiere und Pflanzen, ist von zentraler Bedeutung für die biologische Vielfalt und eine lebendige Landschaft. Wegen seiner großen Bedeutung für Natur und Mensch hat sich die Landesregierung verpflichtet, den Biotopverbund bis 2030 auf 15 Prozent der Offenlandfläche [1] Baden-Württembergs auszuweiten.

Die Schaffung eines Netzes verbundener Biotope erfordert eine fundierte Planung auf lokaler Ebene. Damit Maßnahmen für den Biotopverbund den größtmöglichen Nutzen für die Arten bringen, sind alle Kommunen in Baden-Württemberg aufgefordert, Biotopverbundplanungen zu erstellen.

In seiner Sitzung vom 20. Mai 2026 hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Willstätt einstimmig für die Umsetzung einer Biotopverbundplanung für das gesamte Gemarkungsgebiet der Gemeinde Willstätt ausgesprochen.

Die kommunale Biotopverbundplanung dient der Sicherung und Entwicklung eines funktionalen Biotopverbunds sowie der Förderung der biologischen Vielfalt. Ziel ist die Identifizierung und Entwicklung geeigneter Kernflächen, Verbundachsen und Maßnahmenflächen zur Vernetzung wertvoller Lebensräume.

Die Gemeinde Willstätt hat geeignete Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Die Bewertung erfolgte entsprechend der in den Ausschreibungsunterlagen definierten Zuschlagskriterien.

Die Entscheidung fiel zugunsten des Büros NABU-Waldinstitut, Bühl-Vimbuch, aus, welches fachlich als eines der überzeugendsten Büros für die konkrete Aufgabenstellung in der Gemeinde Willstätt bewertet wurde.

Ausschlaggebend für die Bewertung waren insbesondere:

  • sehr starke Referenzen im Naturraum Oberrhein,
  • zahlreiche aktuelle Erfahrungen in der Erstellung kommunaler Biotopverbundplanungen,
  • eine sehr gute naturschutzfachliche Tiefe,
  • hohe regionale Erfahrung im Offenland- und Gewässerverbund,
  • sehr gute GIS- und Datenkompetenz,

Das Verfahren wird fachlich durch den Landschaftserhaltungsverband Ortenaukreis e.V. (LEV) begleitet.

[1] Offenland oder Offenlandschaft bezeichnet alle Flächen, die nicht zum Wald zählen und nicht überbaut sind