Planfeststellungsverfahren Landesstraße 87a, Neubau eines kombinierten Rad- und Wirtschaftswegs zwischen Ottersweier-Zell und Bühl-Moos


Bekanntmachung

Landesstraße 87a, Neubau eines kombinierten Rad- und Wirtschaftswegs zwischen Ottersweier-Zell und Bühl-Moos

Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird Folgendes bekannt gegeben:

1.    Das Land Baden-Württemberg als Träger der Straßenbaulast – hier vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 4 – Mobilität, Verkehr, Straßen, Referat 44 – Planung (Vorhabenträger) – hat die Planfeststellung nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg für folgendes Vorhaben beantragt:

Landesstraße 87a (L 87a), Neubau eines kombinierten Rad- und Wirtschaftswegs zwischen Ottersweier-Zell und Bühl-Moos einschließlich ökologischer Begleitmaßnahmen

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

-       (Neu-)Bau eines ca. 2.150 m langen und 3,00 m breiten kombinierten Rad-/Wirtschaftswegs auf der Ostseite der L 87a ab dem Ortsausgang von Zell, Ortsteil Unzhurst, Gemeinde Ottersweier bis zur Kreisstraße K 3746 (Querverbindung zwischen Balzhofen und Moos) auf den Gemarkungen Unzhurst der Gemeinde Ottersweier und Obersasbach der Gemeinde Sasbach,

-       Anlage von Banketten um den Rad- und Wirtschaftsweg (50 cm auf der L 87a zugewandten Seite und 80 cm auf der den Ackerflächen zugewandten Seite),

-       (Neu-)Bau von fünf Zufahrts-/Abfahrtsmöglichkeiten von der L 87a auf den Rad-/Wirtschaftsweg,

-       Anschluss von fünf Feldwegen an den Rad- und Wirtschaftsweg,

-       Einbau von zwei Fahrbahnteilern auf der L 87a als Querungshilfe an der Zeller Mühle und am Ortseingang von Ottersweier-Zell,

-       Ausstattung der L 87a mit einem durchgehenden, 1,0 m breiten Bankett (in Streckenabschnitten ohne Böschung oder Entwässerungsmulde: 1,25 m),

-       Umgestaltung und Neuanlage des Verkehrsknotenpunkts L 87a/K 3747 in eine Richtung Norden verschobene Lage mit Anschlüssen des Rad- und Wirtschaftswegs sowohl an das bestehende Wirtschaftswegenetz als auch an die Landes- und die Kreisstraße,

-       Versetzung der Marienstatue in den Einmündungsbereich der K 3747,

-       Eingriffe in Biotope,

-       Durchführung von natur- und artenschutzrechtlichen Vermeidungs-, Ausgleichs- sowie Ersatz und Gestaltungsmaßnahmen auf den Gemarkungen Unzhurst (Gemeinde Ottersweier), Ober-/Sasbach (Gemeinde Sasbach) und Sand (Gemeinde Willstätt).

2.    Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

3.    Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 08.05.2023 bis einschließlich 07.06.2023 während der Dienststunden im

a.    Rathaus der Gemeinde Ottersweier,

Laufer Straße 18, Bauamt, Zimmer 23,

77833 Ottersweier,

b.    Rathaus der Gemeinde Sasbach,

Kirchplatz 4, Erdgeschoss, Raum 1.3,

77880 Sasbach

c.    Rathaus der Gemeinde Willstätt,

Am Mühlplatz 1, Bauamt, Zimmer 2.19,

77731 Willstätt

zur Einsicht aus.

4.    Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden und Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 LVwVfG einzulegen (Vereinigungen), können

bis einschließlich 21.06.2023

schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe oder bei den o.g. Bürgermeisterämtern/bei den o.g. Ortsverwaltungen Einwendungen gegen den Plan erheben oder Stellungnahmen zu dem Plan abgeben (Einwendungsfrist). Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen und Stellungnahmen in diesem Verwaltungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Ausschluss gilt nicht für ein Rechtsbehelfsverfahren.

Es wird gebeten, auf schriftlichen Einwendungen die volle Anschrift, das Ak-tenzeichen „RPK17-0513.2-47“ sowie ggf. die Flurstücknummer(n) der betroffenen Grundstücke anzugeben.

5.    Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, zuständig.

Es kann das Vorhaben ggf. mit Nebenbestimmungen – beispielsweise Schutzvorkehrungen – zulassen (Planfeststellungsbeschluss) oder den Antrag ablehnen.

6.    Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden rechtzeitige Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, den Vereinigungen sowie denjenigen, die sich geäußert haben, gegebenenfalls in einem Termin mündlich erörtert, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Vorhabenträger und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.

7.    Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zuzustellen. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, so können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

8.    Hinweis:

Vom Beginn der Auslegung des Planes an können eine Veränderungssperre und Anbaubeschränkungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten.

9.    Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe.de unter „Über uns / Abteilung 1 / Referat 17 – Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren“ zugänglich gemacht.

Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei o.g. Bürgermeisterämtern/Ortsverwaltungen ausgelegten Unterlagen.

10. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-regierungspraesidien-b-w/ unter dem Stichwort „24-01SFT_17-01K: Planfeststellung“ abgerufen werden. Auf Wunsch werden diese Informationen vom Regierungspräsidium Karlsruhe in Papierform versandt.

Im Auftrag

Gemeinde Willstätt