Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln


Am 23. Februar 2023 wurde der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln durch das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, amtlich festgestellt.

Um das Hausgeflügel vor einem Eintrag der Geflügelpest zu schützen, wird in Teilen des Ortenaukreises risikoorientiert eine vorbeugende Aufstallungspflicht mit Maßnahmen für Geflügelhalter eingerichtet.

Auch die Gemeinde Willstätt ist davon betroffen. Alle Geflügelhalter haben deshalb ihre Vögel in geschlossenen Ställen oder Volieren unterzubringen, die nach oben gegen hereinfallenden Vogelkot und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt sind. Die Maschen der Netze oder Gitter dürfen nicht breiter als 2,5 Zentimeter sein. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen mit Vögeln sind in diesem Gebiet in geschlossenen Räumlichkeiten durchzuführen.

Die genaue Zone sowie die entsprechenden Maßnahmen sind der Allgemeinverfügung vom 23.02.2023 entnehmen. Diese ist am 24.02.2023 in Kraft getreten.

Links auf die Seite des Ortenaukreises: