Öffentliche Bekanntmachung - Vermessung Baugebiet "Löhl V" in Legelshurst
Die im Zuge der Teilungsvermessung des Neubaugebietes „Löhl V“ auf Gemarkung Legelshurst festgelegten Grenzen der neuen Flurstücke wurden vom Vermessungsbüro Stieler + Stieler GbR am 11.05.2021 im FN 2021/11 abgemarkt.
Die Grenzpunkte waren bisher wegen Baumaßnahmen nicht abgemarkt.
Betroffen sind folgende Flurstücke:
288, 295/12, 295/13, 295/23, 288/5, 288/6, 288/7, 288/8, 288/9, 295/1, 295/5, 295/6, 295/7, 295/8, 295/14, 295/15, 295/16, 295/17, 295/18, 295/19, 295/20, 295/21, 295/22, 295/24, 295/25, 295/26 und 297
Das Ergebnis der Vermessung ist im Fortführungsnachweis 2021/11 der Gemarkung Legelshurst dargestellt. Die durchgeführten Vermessungsarbeiten werden von der Erschließungsgesellschaft (Pro Kommuna Kirn GmbH) getragen.
Rechtsgrundlage sind die §§ 1 bis 8 und 11 des Vermessungsgesetzes für Baden-Württemberg vom 1. Juli 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2010 (GBl. S. 989) in Verbindung mit der ÖbV-Berufsordnung vom 08.06.2013 (GBl. S. 135 ff).
Der Fortführungsnachweis und die zugehörigen Vermessungsschriften können während der Sprechzeiten beim Landratsamt Ortenaukreis Vermessungsbehörde, Kronenstraße 29, 77652 Offenburg eingesehen werden.
Weitere Auskünfte erteilt das
Vermessungsbüro Stieler + Stieler GbR, Birkenstr. 14/1, 75217 Birkenfeld, Tel. 07231/94750, Fax 07231/947520, mail(at)vb-stieler.de.