Aufstellung des Bebauungsplanes „Bitzen II“ in Willstätt-Hesselhurst nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Willstätt hat am 31.03.2021 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bitzen II“ in Willstätt-Hesselhurst gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gegeben.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist im Lageplan vom 03.03.2021 dargestellt.

Die Gemeinde Willstätt ist als Wohnstandort für Familien und Senioren attraktiv. Es besteht eine erhöhte Nachfrage an Wohnbauflächen. Daher ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen zu planen, um dem zu erwartenden kommenden Bedarf zu entsprechen.

In der historisch gewachsenen Struktur im Ortsteil Hesselhurst zeigt sich, dass in den rückwärtigen Bereichen im Gewann „Bitzen“ ein Nachverdichtungs- bzw. Umnutzungspotenzial in Form von zusammenhängenden Freiflächen vorhanden ist.

Der Bebauungsplan kann gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, da es sich um eine Innenentwicklung handelt. Ebenfalls werden örtliche Bauvorschriften mit aufgestellt.

Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes kann die Gemeinde eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den räumlichen Geltungsbereich sichern.

Willstätt, 16.04.2021

Christian Huber
Bürgermeister

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