Aufstellung des Bebauungsplanes „Langmatt“ in Willstätt nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Gemeinderat der Gemeinde Willstätt hat am 12.11.2020 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Langmatt“ in Willstätt gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gegeben.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist im Lageplan vom 12.11.2020 dargestellt.

Lageplan mit Geltungsbereich (PDF-Dokument)

In Willstätt besteht eine erhöhte Nachfrage an Wohnbauflächen. Daher ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen zu planen, um dem zu erwartenden kommenden Bedarf gerecht zu werden. Es wird besonders Wert auf die Innenentwicklung gelegt. Die Erschließung eines neuen Baugebietes steht schon länger im Fokus der Gemeinde.

Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes kann die Gemeinde eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den räumlichen Geltungsbereich sichern.

Willstätt, 04.12.2020 

Christian Huber
Bürgermeister