Zählerablesung Wasser / Abwasser


Wie in den vergangenen Jahren müssen die Wasserzähler zur Veranlagung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2026 wieder vom Kunden (Wasserabnehmer bzw. Hauseigentümer) selbst abgelesen und die Zählerstände erfasst werden. Die Ableseaktion wird in Zusammenarbeit mit der Firma co.met GmbH in Saarbrücken durchgeführt.

Im Rahmen der Digitalisierung und Effizienzsteigerung bietet die Gemeinde Willstätt auch 2026 die Zählerablesung online an.

Die bereits registrierten Haushalte erhalten hierzu am 17. September 2026 eine E-Mail mit allen relevanten Informationen zur Online-Übermittlung der Zählerstände.

Kunden, die nicht an der Online-Übermittlung teilnehmen, erhalten im Zeitraum vom 28. September 2026 bis 2. Oktober 2026 von der Firma co.met GmbH eine objektbezogene Ablesekarte zur Erfassung der Zählerstände aller amtlich installierten Wasserzähler. Sofern vorhanden, wird auch der Gartenzähler auf der Ablesekarte aufgeführt.

Wir bitten unsere Kunden, die Ablesekarte nach der Ablesung vollständig mit den aktuellen Zählerständen sowie dem Ablesedatum auszufüllen und anschließend auf einem der nachfolgend beschriebenen Wege fristgerecht zu übermitteln:

  • per Internet / Link
  • per QR-Code oder Foto über das Smartphone
  • auf dem Postweg (portofrei)
  • per Fax an unser Dienstleistungsunternehmen in Saarbrücken
  • im Willstätter Rathaus / Bürgerbüro
  • bei den Ortsverwaltungen

Die Zählerstände sind bis spätestens 22. Oktober 2026 einzureichen.

Die Jahresendabrechnung wird den Kunden noch im Laufe des Dezembers 2026 zugehen.

Unterbleibt die Mitteilung eines Zählerstandes, so wird der Jahresverbrauch durch die Gemeinde (an Hand des Vorjahresverbrauches) geschätzt.

Grundsätzlich werden seitens des Steueramts auch weiterhin nur die amtlichen Wasseruhren abgerechnet. Zwischenzähler, die für eine private Warm- oder Kaltwasserabrechnung installiert wurden, bleiben in der Jahresabrechnung der Gemeinde wie bisher unberücksichtigt.

Verbrauchsmengen, die durch ein unkorrektes Ableseverhalten verfälscht wurden, werden spätestens zum Zeitpunkt des Zählerwechsels abgerechnet, da nach eichrechtlichen Bestimmungen Wasserzähler alle sechs Jahre ausgetauscht werden müssen.

Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind gemäß § 41 Abs. 5 der Abwassersatzung bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. Verspätete Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Sollten beim Selbstablesen Mängel an der Wasseruhr oder erhebliche, unerklärliche Verbrauchsabweichungen zum Vorjahr festgestellt werden, informieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer 07852 2710 (Wasserwerk) oder 07852 43-421 (Steueramt).