Gemeinsam für ein sauberes und sicheres Willstätt


Ein gepflegtes Ortsbild und sichere Wege liegen uns allen am Herzen. Die Gemeindeverwaltung Willstätt weist alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Reinigungspflichtigen an ihre Pflichten zur Straßen- und Gehwegreinigung hin.

Worauf ist besonders zu achten?

Rückschnitt von Hecken und Sträuchern:
Überragende Äste und Hecken behindern nicht nur Fußgänger, sondern können besonders für Kinder, ältere Menschen sowie Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl zum Hindernis werden. Bitte schneiden Sie Bepflanzungen an den Grundstücksgrenzen so zurück, dass das Lichtraumprofil über dem Gehweg (mindestens 2,30 m Höhe) und der Fahrbahn (mindestens 4,50 m Höhe) frei bleibt.

Sicht auf Verkehrszeichen gewährleisten:
Straßenlaternen, Verkehrsschilder und Straßennamenschilder dürfen nicht durch Pflanzen verdeckt werden.

Gehwege und Rinnen sauber halten:
Bürgersteige, Fußwege und die dazugehörigen Straßenrinnen sollten regelmäßig von Unkraut, Wildwuchs, Laub und Unrat befreit werden.

Gegenseitige Rücksichtnahme zählt:
Mit einem regelmäßigen Blick auf die eigene Grundstücksgrenze tragen Sie aktiv zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei und sorgen für ein gepflegtes Ortsbild.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihre Unterstützung!