Sportlerehrung der Gemeinde Willstätt für das Jahr 2024


Auf der Grundlage der gemeindlichen Ehrungsordnung zeichnet die Gemeinde Willstätt im Rahmen der jährlichen Sportlerehrung Personen und Mannschaften für ihre Erfolge und Verdienste im Sport aus. Neben Einzelsportlerinnen und Einzelsportlern sowie Mannschaften werden auch ehrenamtliche tätige Personen im Bereich des Sports ausgezeichnet. Die Sportlerehrung für das Jahr 2024 wird voraussichtlich am 2. April 2025 stattfinden.

Entsprechende Nominierungen müssen bis zum 31.12.2024 schriftlich und mit den Angaben und Nachweisen zu den Erfolgen bzw. Tätigkeiten bei der Gemeindeverwaltung Willstätt eingereicht werden.

Die Unterlagen können per E-Mail eingereicht oder in ausgedruckter Form eingereicht werden. Weitere Informationen sind der Ehrungsordnung auf dieser Homepage zu entnehmen.

die auf der Homepim Internet unter www.willstaett.de (SUCHE: Ehrungsordnung) eingesehen werden kann oder auf Wunsch per Mail zugesendet wird.

Kontakt für die Sportlerehrung bei der Willstätter Gemeindeverwaltung: Herr Hemler, Tel. 07852 43-313, e-Mail: holger.hemler(at)willstaett.de.