Neuer Wahltermin für die Bürgermeisterwahl in Willstätt


Gemeinsame Pressemitteilung des Landratsamts Ortenaukreis und der Gemeinde Willstätt:

Die Bürgermeisterwahl in Willstätt kann nicht wie vom Willstätter Gemeinderat festgelegt stattfinden. Das Landratsamt Ortenaukreis hat als Rechtsaufsichtsbehörde die für Sonntag, 24. November 2024, geplante Bürgermeisterwahl in Willstätt und die mögliche Nachwahl am 15. Dezember abgesagt. Die Wahl wird zu einem späteren Termin nachgeholt. Das teilen das Landratsamt Ortenaukreis und die Gemeinde Willstätt heute mit.

„Am 24. November ist Totengedenktag. Nach dem Kommunalwahlrecht dürfen an diesem stillen Feiertag keine Wahlen abgehalten werden“, informiert Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises.

„Leider ist dies in der Abstimmung der Fristen weder von der Gemeinde noch von uns bemerkt worden. Wir haben den Fehler diese Woche entdeckt und unmittelbar die Gemeinde Willstätt informiert und die rechtlichen Fragen mit dem Regierungspräsidium Freiburg geklärt“, so Stoermer.

„Wir bedauern diesen Formfehler sehr. Uns ist bewusst, dass diese Verschiebung insbesondere für die Kandidatinnen und Kandidaten eine große Enttäuschung bedeutet und zusätzlichen organisatorischen Aufwand erfordert,“ betonen die Gemeinde Willstätt und das Landratsamt Ortenaukreis in einem gemeinsamen Statement.

Die neuen Wahltermine werden vom Willstätter Gemeinderat neu festgelegt. Die Verschiebung des Wahltermins hat auch Konsequenzen für die fünf vom Wahlausschuss zugelassenen Bewerber. Sie müssen sich jetzt nach der neuen Ausschreibung erneut bewerben. „So bedauerlich und unangenehm dieser Schritt auch ist, es ist im Interesse aller, die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen und eine nachträgliche Ungültigkeitserklärung zu vermeiden“, erklärt Willstätts Bürgermeister-Stellvertreter Tobias Fahrner.

Die Wahl In Willstätt wurde notwendig, weil der bisherige Bürgermeister Christian Huber nach rund fünfeinhalb Jahren im Amt zurückgetreten war.