Bürgermeisterwahl Willstätt am 24.11.2024
Die Amtszeit von Bürgermeister Christian Huber in der Gemeinde Willstätt endet auf eigenen Wunsch vorzeitig am 30.09.2024.
In öffentlicher Sitzung am 18.09.2024 hat der Willstätter Gemeinderat beschlossen, dass die nächste Bürgermeisterwahl am Sonntag, 24.11.2024, stattfindet. Eine etwaige Stichwahl erfolgt am Sonntag, 15.12.2024.
Die Stellenausschreibung erfolgt am Freitag, 20.09.2024, im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg sowie im Amtsblatt der Gemeinde Willstätt und am Samstag, 21.09.2024 in der Mittelbadischen Presse. Ebenso ist die Stellenausschreibung unter nachfolgendem Link als pdf-Dokument abrufbar:
Stellenausschreibung Bürgermeister (m/w/d) Willstätt 2024
Die Einreichungsfrist für die Bewerbungen beginnt am Tag nach der Veröffentlichung, also am 21.09.2024 und endet am Montag, 28.10.2024, um 18 Uhr.
Als Termin für die offizielle Kandidatenvorstellung in der Willstätter Hanauerland-Halle wurde Donnerstag, 14.11.2024, 19:00 Uhr, festgelegt.
Hinweise zur Wahl:
Das Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg wurde 2023 geändert. Dadurch ergeben sich folgende Neuerungen bei Bürgermeisterwahlen:
- Das Mindestalter für die Wählbarkeit ist von 25 Jahre auf 18 Jahre abgesenkt worden.
- Die Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit (unter 68 Jahre) und die Ruhestandsaltersgrenze (73 Jahre) sind entfallen.
- Bei einem möglichen zweiten Wahlgang ist die Neuwahl durch eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerber/innen mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang ersetzt worden.
- Für Bewerbungen müssen in allen Gemeinden Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten eingeholt werden. Die Anzahl ist nach Einwohnerzahl gestaffelt. Bislang waren Unterstützungsunterschriften nur bei Gemeinden über 20.000 Einwohnern erforderlich. Diese Regelung gilt nicht für Bürgermeister, die sich um eine Wiederwahl bewerben.