Zählerablesung für Wasser- und Abwassergebühr


Wie bereits in den vergangenen Jahren sind die amtlichen Wasserzähler für die Wasser- und Abwassergebührenveranlagung für das Jahr 2024 wieder vom Kunden (Wasserabnehmer / Hauseigentümer) selbst abzulesen und zu erfassen. Die Ableseaktion wird in Zusammenarbeit mit der Firma co.met GmbH in Saarbrücken durchgeführt.

Im Rahmen der Digitalisierung und Effizienz bietet die Gemeinde Willstätt die Zählerablesung in Zusammenarbeit mit unserem Partnerunternehmen co.met GmbH online an. Hierzu erhalten die bereits registrierten Haushalte am 20. September 2024 eine E-Mail mit allen relevanten Informationen zur Online-Übermittlung Ihrer Zählerstände.

Im Anschluss werden an alle Kunden, die an der Online-Übermittlung nicht teilgenommen haben, von der Firma co.met GmbH zur Erfassung des Wasserzählerstandes für jeden amtlichen Wasserzähler eine objektbezogene Ablesekarte bereitgestellt. Der Gartenzähler wird, falls einer vorhanden ist, ebenso auf der Ablesekarte eingetragen. Das Steueramt der Gemeinde Willstätt bittet alle Kunden diese Ablesekarte mit dem abgelesenen Zählerstand und dem Ablesedatum entsprechend zu ergänzen und danach wie gewohnt abzugeben:

per Internet-Link (Bitte anklicken!) 

  •  per QR-Code über das Smartphone einzugeben
  •  auf dem Postweg (portofrei)
  •  per Fax an unser Dienstleistungsunternehmen in Saarbrücken zu versenden
  •  im Rathaus / Bürgerbüro
  •  bei der Ortsverwaltung

Die Ablesekarten zur Ermittlung der Zählerstände für die Wasser- und Abwassergebühren 2024 werden ab dem 08. Oktober 2024 zugestellt und sind bis zum 24. Oktober 2024 abzugeben.

Die Jahresendabrechnung wird den Kunden noch im Laufe des Dezembers 2024 zugehen. Unterbleibt die Mitteilung eines Zählerstandes, so wird der Jahresverbrauch durch die Gemeinde (an Hand des Vorjahresverbrauches) geschätzt.  Grundsätzlich werden seitens des Steueramts auch weiterhin nur die amtlichen Wasseruhren abgerechnet. Die für eine private Warm- oder Kaltwasserabrechnung installierten Zwischenzähler bleiben in der Jahresabrechnung der Gemeinde, wie bisher, unberücksichtigt.

Für Verbrauchsmengen, die durch ein unkorrektes Ableseverhalten verfälscht werden, erfolgt die Abrechnung der vorenthaltenen Abnahmemenge spätestens zum Zeitpunkt des Zählerwechsels; denn nach eichrechtlichen Bestimmungen sind die Wasserzähler alle sechs Jahre auszutauschen.

Sollten beim Selbstablesen Mängel an der Wasseruhr oder erhebliche unerklärbare Verbrauchsabweichungen gegenüber dem Vorjahr festgestellt werden, wird um Kontaktaufnahme mit dem Wasserwerk Tel. 07852 / 2710 oder dem Steueramt 07852 / 43-421 gebeten.