Dorit Wolf ist gemeindliche Vollzugsbedienstete


1. Gemäß § 125 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) in deraktuellen Fassung in Verbindung mit § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes vom 16. September 1994 (DVO PolG) in der aktuellen Fassung werden den GVB folgende Aufgaben übertragen:

  • die Unterstützung der Ortspolizeibehörde beim Vollzug der Gemeindesatzungen und Polizeiverordnung der Orts- und Kreispolizeibehörde
  • im Straßenverkehrsrecht der Vollzug der Vorschriften über das Halten und Parken und die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen (§ 31 I Nr. 2 a DVO PolG), Überwachung des fließenden Verkehrs
  • der Vollzug der Vorschriften über das Verbot, Verkehrshindernisse zu bereiten oder Fahrzeuge unbeleuchtet abzustellen
  • Überwachung der Verkehrsverbote auf Feld- und Waldwegen, sonstigen beschränkt öffentlichen Wegen, Geh- und Sonderwegen sowie tatsächlich-öffentlichen Straßen
  • Überwachung der Durchfahrtverbote in Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten Bereichen und in Kur- und Erholungsorten

2. Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, über das Reinigen, Räumen und Streuen öffentlicher Straße und über den Schutz öffentlicher Straßen einschließlich tatsächlich-öffentlicher Straßen.

3. Vollzug der Vorschriften über das Meldewesen

4. Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen

5. im Umweltschutz

  • Vollzug der Vorschriften
  • ber unzulässigen Lärm und das unnötige Laufenlassen von Fahrzeugmotoren
  • beim Vollzug der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns oder Ablagerns von Abfällen sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anlagen
  • beim Vollzug der Vorschriften über Wasserschutzgebiete, über den Schutz der Gewässer und über Gemeingebrauch und Sondernutzung an Gewässern

6. im Veterinärwesen

  •  beim Vollzug von Vorschriften über die Tierseuchenbekämpfung und die Tierkörperbeseitigung
  • bei Maßnahmen gegenüber herrenlosen Tieren

7. für sonstige Aufgaben

  • beim Vollzug der Vorschriften über Anschläge und unerlaubtes Plakatieren
  • beim Vollzug der Vorschrift über die Belästigung der Allgemeinheit
  • beim Vollzug der Vorschriften über das Halten gefährlicher Tiere
  • auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes

Frau Wolf nimmt die Tätigkeit zum 01.08.2022 auf.

Christian Huber
Bürgermeister