Dorit Wolf ist gemeindliche Vollzugsbedienstete
1. Gemäß § 125 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) in deraktuellen Fassung in Verbindung mit § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes vom 16. September 1994 (DVO PolG) in der aktuellen Fassung werden den GVB folgende Aufgaben übertragen:
- die Unterstützung der Ortspolizeibehörde beim Vollzug der Gemeindesatzungen und Polizeiverordnung der Orts- und Kreispolizeibehörde
- im Straßenverkehrsrecht der Vollzug der Vorschriften über das Halten und Parken und die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen (§ 31 I Nr. 2 a DVO PolG), Überwachung des fließenden Verkehrs
- der Vollzug der Vorschriften über das Verbot, Verkehrshindernisse zu bereiten oder Fahrzeuge unbeleuchtet abzustellen
- Überwachung der Verkehrsverbote auf Feld- und Waldwegen, sonstigen beschränkt öffentlichen Wegen, Geh- und Sonderwegen sowie tatsächlich-öffentlichen Straßen
- Überwachung der Durchfahrtverbote in Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten Bereichen und in Kur- und Erholungsorten
2. Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, über das Reinigen, Räumen und Streuen öffentlicher Straße und über den Schutz öffentlicher Straßen einschließlich tatsächlich-öffentlicher Straßen.
3. Vollzug der Vorschriften über das Meldewesen
4. Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen
5. im Umweltschutz
- Vollzug der Vorschriften
- ber unzulässigen Lärm und das unnötige Laufenlassen von Fahrzeugmotoren
- beim Vollzug der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns oder Ablagerns von Abfällen sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anlagen
- beim Vollzug der Vorschriften über Wasserschutzgebiete, über den Schutz der Gewässer und über Gemeingebrauch und Sondernutzung an Gewässern
6. im Veterinärwesen
- beim Vollzug von Vorschriften über die Tierseuchenbekämpfung und die Tierkörperbeseitigung
- bei Maßnahmen gegenüber herrenlosen Tieren
7. für sonstige Aufgaben
- beim Vollzug der Vorschriften über Anschläge und unerlaubtes Plakatieren
- beim Vollzug der Vorschrift über die Belästigung der Allgemeinheit
- beim Vollzug der Vorschriften über das Halten gefährlicher Tiere
- auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes
Frau Wolf nimmt die Tätigkeit zum 01.08.2022 auf.
Christian Huber
Bürgermeister