Informationen zur Durchführung des Zensus 2022


Allgemeine Informationen zum Zensus

Beim Zensus 2022 kommt wieder ein Verfahren zum Einsatz, das als registergestützter Zensus bezeichnet wird. Dafür werden insbesondere die Meldedaten aus verschiedenen Registern der öffentlichen Verwaltung genutzt, ergänzt um eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis, einer  Erhebung  an  Anschriften  mit  Sonderbereichen  und  einer  Gebäude-  und Wohnungszählung (GWZ).

In Willstätt befinden sich 1397 Personen als Auskunftspflichtige in der Haushaltsstichprobe (einschl.  Wohnheime).  Zuständig  für  die  Durchführung  der  Haushaltebefragung  ist  die Erhebungsstelle Ortenaukreis. In den Wochen nach dem Stichtag werden Interviewer:innen im Auftrag der Erhebungsstelle eine Befragung an den ausgewählten Anschriften durchführen.

Ein Großteil der Fragen kann dabei kontaktarm über einen (Online-)Fragebogen beantwortet werden. Im Nachgang führt das Statistische Landesamt selbst bei einigen wenigen Anschriften Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung durch.

Im Rahmen der GWZ werden mit dem Ziel einer  flächendeckenden und vollzähligen Erfassung des am Erhebungsstichtag bestehenden Wohnraums in Willstätt deren Eigentümer:innen und Verwalter:innen ausschließlich per Anschreiben des Statistischen Landesamtes um Auskunft gebeten. Die Fragen können über einen (Online-)Fragebogen beantwortet werden.

Online Befragung

Die  Aufforderung  zur  Befragung  erfolgt  ausschließlich  per  amtlichem  Schreiben  des Statistischen Landesamtes oder der Erhebungsstelle. Beim Zensus sollen die Antworten über einen modernen und leicht zu bedienenden Online-Fragebogen erfolgen. Für Personen, die nicht online melden können, werden Papierfragebogen zur Verfügung gestellt.

Datenschutz und Datensicherheit

Die  amtliche  Statistik  steht  für  höchste  Standards  in  Bezug  auf  Datenschutz  und Datensicherheit.  Personenbezogene  Daten  werden  nicht  an  Dritte  weitergegeben  und frühestmöglich  gelöscht.  Die  anonymisierten  Daten  dienen  lediglich  Auswertungszwecken. Damit ist die Sicherheit der Zensus-Daten bestmöglich gewährleistet.

Zensus und Mikrozensus

Es  ist  möglich,  dass  manche  Ihrer  Bürger:innen  sowohl  beim  Zensus  als  auch  beim diesjährigen Mikrozensus um Auskunft gebeten werden. Der Zensus findet alle zehn Jahre statt, der Mikrozensus jährlich. Für beide werden Haushalte an Anschriften befragt, die mithilfe einer Zufallsstichprobe ausgewählt wurden. Beim Mikrozensus wird jedoch nur ca. 1 % der Bevölkerung befragt.

Die Ergebnisse des Zensus

Ziel ist es, die Ergebnisse des Zensus 2022 im Herbst 2023 zu veröffentlichen. Ergebnisse werden grundsätzlich bis auf Gemeindeebene veröffentlicht werden.

Kommunaler Finanzausgleich

Die Ergebnisse des Zensus werden sich nach geltender Sach- und Rechtslage erstmalig auf den kommunalen  Finanzausgleich  2023  niederschlagen. Deshalb ist es sehr im Interesse der Gemeinde, dass die Fragebögen komplett abgegeben werden. Auch wichtig ist, dass Hausnummern richtig an einem Gebäude angebracht sind. Wenn eine per Zufallsgenerator ausgewählte Wohnadresse deswegen nicht auffindbar ist, wird nicht mehr wie früher nach dem Grund dafür gesucht, sondern der Fehler (zu wenig Einwohner) multipliziert sich durch die abschließende Hochrechnung und führt damit zu geringeren Einwohnerzahlen und damit geringeren Finanzzuweisungen.

Ausgewählte Informationen zum Zensus 2022

Weitere  Informationen  zum  Zensus  2022,  finden  Sie  auf  unserer  zentralen Webseite  unter

www.zensus2022.de