Informationen zur Durchführung des Zensus 2022
Allgemeine Informationen zum Zensus
Beim Zensus 2022 kommt wieder ein Verfahren zum Einsatz, das als registergestützter Zensus bezeichnet wird. Dafür werden insbesondere die Meldedaten aus verschiedenen Registern der öffentlichen Verwaltung genutzt, ergänzt um eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis, einer Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen und einer Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ).
In Willstätt befinden sich 1397 Personen als Auskunftspflichtige in der Haushaltsstichprobe (einschl. Wohnheime). Zuständig für die Durchführung der Haushaltebefragung ist die Erhebungsstelle Ortenaukreis. In den Wochen nach dem Stichtag werden Interviewer:innen im Auftrag der Erhebungsstelle eine Befragung an den ausgewählten Anschriften durchführen.
Ein Großteil der Fragen kann dabei kontaktarm über einen (Online-)Fragebogen beantwortet werden. Im Nachgang führt das Statistische Landesamt selbst bei einigen wenigen Anschriften Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung durch.
Im Rahmen der GWZ werden mit dem Ziel einer flächendeckenden und vollzähligen Erfassung des am Erhebungsstichtag bestehenden Wohnraums in Willstätt deren Eigentümer:innen und Verwalter:innen ausschließlich per Anschreiben des Statistischen Landesamtes um Auskunft gebeten. Die Fragen können über einen (Online-)Fragebogen beantwortet werden.
Online Befragung
Die Aufforderung zur Befragung erfolgt ausschließlich per amtlichem Schreiben des Statistischen Landesamtes oder der Erhebungsstelle. Beim Zensus sollen die Antworten über einen modernen und leicht zu bedienenden Online-Fragebogen erfolgen. Für Personen, die nicht online melden können, werden Papierfragebogen zur Verfügung gestellt.
Datenschutz und Datensicherheit
Die amtliche Statistik steht für höchste Standards in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und frühestmöglich gelöscht. Die anonymisierten Daten dienen lediglich Auswertungszwecken. Damit ist die Sicherheit der Zensus-Daten bestmöglich gewährleistet.
Zensus und Mikrozensus
Es ist möglich, dass manche Ihrer Bürger:innen sowohl beim Zensus als auch beim diesjährigen Mikrozensus um Auskunft gebeten werden. Der Zensus findet alle zehn Jahre statt, der Mikrozensus jährlich. Für beide werden Haushalte an Anschriften befragt, die mithilfe einer Zufallsstichprobe ausgewählt wurden. Beim Mikrozensus wird jedoch nur ca. 1 % der Bevölkerung befragt.
Die Ergebnisse des Zensus
Ziel ist es, die Ergebnisse des Zensus 2022 im Herbst 2023 zu veröffentlichen. Ergebnisse werden grundsätzlich bis auf Gemeindeebene veröffentlicht werden.
Kommunaler Finanzausgleich
Die Ergebnisse des Zensus werden sich nach geltender Sach- und Rechtslage erstmalig auf den kommunalen Finanzausgleich 2023 niederschlagen. Deshalb ist es sehr im Interesse der Gemeinde, dass die Fragebögen komplett abgegeben werden. Auch wichtig ist, dass Hausnummern richtig an einem Gebäude angebracht sind. Wenn eine per Zufallsgenerator ausgewählte Wohnadresse deswegen nicht auffindbar ist, wird nicht mehr wie früher nach dem Grund dafür gesucht, sondern der Fehler (zu wenig Einwohner) multipliziert sich durch die abschließende Hochrechnung und führt damit zu geringeren Einwohnerzahlen und damit geringeren Finanzzuweisungen.
Ausgewählte Informationen zum Zensus 2022
Weitere Informationen zum Zensus 2022, finden Sie auf unserer zentralen Webseite unter