Kindergartenbedarfsplanung 2021/2022


Der Willstätter Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Mai mit der Kindergartenbedarfsplanung 2021/2022 befasst. Dabei wurde unter anderem die bedarfsgerechte Anpassung der Öffnungs- und Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen (ausgenommen „Zwergenhaus“ Legelshurst) wie folgt beschlossen:

Regelbetreuung (Betreuung am Vor- und Nachmittag mit Mittagspause)

  • Die Regelbetreuung 32,5 Std./Woche entfällt.
  • Die Regelbetreuung 34,5 Std./Woche wird auf 35,0 Std./Woche erweitert.

Damit werden Platzvergabe, Gruppenzusammensetzung und Organisation vereinfacht. Insbesondere werden im Tagesablauf unterschiedliche Bring- und Abholzeiten vermieden, was der pädagogischen Arbeit am Kind zu Gute kommt. Bei gleichzeitiger Ausdehnung der Halbtagsbetreuung – auch für die über Dreijährigen - beginnt und endet der Vormittag für alle Regel- und Halbtagskinder zur gleichen Zeit.

Halbtagsbetreuung (Betreuung am Vormittag)

  • Die Halbtagsbetreuung 22,5 Std./Woche wird auf 25,0 Std./Woche erweitert.
  • Gleichzeitig wird die Halbtagsbetreuung künftig auch für Kinder über drei Jahren möglich.

Für Elternteile die nur halbtags berufstätig sind stellt die Ausdehnung der Betreuungszeit einen großen Vorteil dar. Viele Familien buchen mangels Angebots die Regelbetreuung, bringen die Kinder jedoch nur am Vormittag. Die Ausweitung der Betreuungsform auf Kinder Ü3 bietet hier die perfekte Lösung und stellt außerdem eine Alternative für die Familien dar, die nicht von der Regelbetreuung 32,5 auf 35,0 umsteigen möchten.

Die Beitragssätze werden zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge der Fortschreibung der Elternbeiträge entsprechend angepasst bzw. festgesetzt. „Wir werden im Gemeinderat gemeinsam und offen über dieses Thema sprechen und versuchen, den Eltern nicht unnötig hohe Gebühren aufzuerlegen“, gibt sich Bürgermeister Christian Huber zuversichtlich. „Allerdings kann den Eltern durch die neue Anpassung auch ein weiteres Stück Flexibilität geboten werden, was auch seinen Preis habe“, so Huber. Wichtig sei, dass Eltern die Möglichkeit hätten, zwischen verschiedenen Betreuungsbausteinen- und Formen die für ihre Bedürfnisse und die ihrer Kinder passende zu wählen. Dann steht einer wunderschönen, aufregenden sowie ereignis- und lehrreichen Zeit in einer der Kindertageseinrichtungen nichts im Wege.

Was bedeutet Kindergartenbedarfsplanung?

Laut Kindertagesbetreuungsgesetzt (KiTaG) haben die Kommunen darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz, ein Platz in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen oder in der Kindertagespflege zur Verfügung steht.

Die Weiterentwicklung der Kinderbetreuungsangebote erfordert eine sorgfältige Planung, die bei der Willstätter Gemeindeverwaltung seit Jahren durch Fachbereichsleiterin Jessica Wandres zur vollen Zufriedenheit aller Akteure bearbeitet wird. In der Gemeinde Willstätt wird hierzu jährlich der Bedarf durch eine Umfrage bei den freien Trägern, den Elternbeiräten und den Einrichtungen abgefragt. Bestand und Bedarf werden außerdem in einem gemeinsamen Gespräch mit den Trägern und den Einrichtungsleitungen abgeglichen.

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