Bürgerentscheid am 26. September 2021


Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat am 19. Mai 2021 war reine Formsache.

Die von der Gemeindeordnung vorgesehenen formalen Voraussetzungen sind erfüllt und die notwendigen Unterschriften wurden fristgerecht eingereicht. Daher musste der Gemeinderat der Durchführung eines Bürgerentscheids zustimmen. Tag der Entscheidung wird der 26. September 2021 sein. Alle Wahlberechtigten innerhalb der Gemeinde können dann im Zuge der Bundestagswahl auch über die Frage abstimmen: „Sind Sie dagegen, dass auf dem Gelände des alten Sportplatzes in Legelshurst ein Lebensmittelmarkt gebaut werden soll?“.

Stimmen die Wahlberechtigten im Herbst mehrheitlich mit „Ja“ ab, so hat der Bürgerentscheid drei Jahre Bindungswirkung. Als Folge kann der Sportplatz innerhalb dieser Frist nicht mit einem Lebensmittelmarkt bebaut werden. Eine alternative Lösung ist in diesem Fall noch nicht in Sicht. Wenn der Entscheid zu deren Gunsten ausginge, so die Vertrauenspersonen auf Nachfrage des Gemeinderats, dann werde man im Herbst in Planung und Gespräche einsteigen.

Wird mehrheitlich mit „Nein“ abgestimmt, so kann die Ansiedlung des bereits in Planung befindlichen Lebensmittelmarktes auf einem Teil des Sportplatzes erfolgen. Man dürfe bei der Entscheidung nicht lediglich schwarz und weiß sehen, so Bürgermeister Christian Huber, sondern müsse alle Alternativen berücksichtigen. Durch eine Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes auf dem Sportgelände würde keinesfalls verhindert, dass im verbleibenden Teil die durch die Vertrauenspersonen geforderten Inhalte nicht ebenfalls realisiert werden könnten.

Verwaltung und Vertrauenspersonen planen in den nächsten Wochen die gesetzliche vorgeschriebene Information an die Bürgerinnen und Bürger. Spätestens am 3. September soll diese Information an alle Haushalte der Gemeinde verteilt werden. Über das Format und den Umfang werde man sich in den nächsten Wochen einigen. Ziel sei es, umfangreich über alle für die Entscheidung notwendigen Daten, Fakten und Argumente zu informieren und den Wahlberechtigten eine sehr gute Basis für den Bürgerentscheid zu liefern.