Wirtschaftsministerium schreibt Innovationspreis des Landes aus


Der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg wird an im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung vergeben für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen oder bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen.

Um den Landespreis bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung mit Sitz in Baden-Württemberg und einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. Euro und max. 500 Beschäftigten.

Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend.

Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen.

Der Sonderpreis der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH richtet sich gezielt an junge Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. Euro erzielen.

Bewerbungen werden ausschließlich unter www.bewerbung.innovationspreis-bw.de entgegengenommen.

Ausschreibung des Innovationspreises Baden-Württemberg 2021 (PDF)

Beratend stehen Ihnen zur Seite:

Ihre zuständige  Industrie- und Handelskammer oder Ihre zuständige Handwerkskammer oder der Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie e.V., Gerhard-Koch-Straße 2-4, 73760 Ostfildern.

Die Bewerbungsfrist für den Wettbewerb um den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg – Dr.-Rudolf-Eberle-Preis – endet am 31. Mai 2021.

Die Preisverleihung findet am 16. November 2021 statt.