Gem. § 32 der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz (DVO PolG) geben wir bekannt, dass Frau Dorit Wolf nach § 80 PolG zur gemeindlichen Vollzugsbedienstete ernannt und ihr gem. § 31 Abs. 1 DVO PolG nachstehende Aufgaben übertragen werden:
Aufgrund eines Totalschadens in der Steuerung, der kurzfristig nicht repariert werden kann, fällt die Fußgängerampel in der Sandgasse bis auf weiteres aus.
Ein unbewohnbares Gebäude, Sachschaden von mehreren hunderttausend Euro und zwei Verletzte mit Rauchgasvergiftungen sind die Bilanz des Dachstuhlbrandes im Gasthaus „Krone“ in Willstätt-Eckartsweier am 22.06.2022.