Sperrungen und Baustellen die Gemeinde Willstätt betreffend
Baden-Württemberg verlängert Erleichterungen für Lkw-Transporte
01.10.2026
Das anhaltende Niedrigwasser auf den Bundeswasserstraßen beeinträchtigt weiterhin die Binnenschifffahrt und damit wichtige Lieferketten.
Auf Bitten des Bundes verlängert daher Baden-Württemberg im Verbund mit anderen Bundesländern für Lkw die Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot um einen weiteren Monat bis Ende Oktober. Die Ausnahmegenehmigung wäre sonst am 30.9. 2026 ausgelaufen.
Die Ausnahmegenehmigung gilt für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers dienen. Sie ermöglicht es, Güter, die aufgrund der niedrigen Pegelstände derzeit nicht oder nur eingeschränkt auf dem Wasserweg transportiert werden können, bei Bedarf auch an Sonn- und Feiertagen auf der Straße zu befördern. Erfasst sind davon auch die damit verbundenen erforderlichen Leerfahrten.
Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft sicherstellen
Verkehrsministerin Nicole Razavi MdL: „Das anhaltende Niedrigwasser stellt die Binnenschifffahrt und damit auch viele Unternehmen in Baden-Württemberg weiterhin vor erhebliche Herausforderungen. Wo Transporte auf dem Wasserweg nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind, müssen andere Verkehrsträger flexibel unterstützen können. Mit der Verlängerung der Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot schaffen wir hierfür die notwendigen Spielräume. Damit tragen wir dazu bei, Lieferketten aufrechtzuerhalten und die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft in Baden-Württemberg sicherzustellen.“
Baden-Württemberg hatte wegen des Niedrigwassers ab Mitte August Ausnahmen für Lkw vom Sonn- und Feiertagsverbot erlassen. Dazu zählen auch Großraum- und Schwertransporte. Zudem wird auf die Voraussetzung, dass die Ladung unteilbar sein muss, verzichtet, wenn der Transport ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen einhält. Als Großraum- und Schwertransporte (GST) bezeichnet man Fahrzeuge oder Ladungen, die gesetzliche Standardmaße – wie 2,55 Meter Breite und 40 Tonnen Gesamtgewicht – überschreiten. Sie müssen in einem eigenen Verfahren genehmigt werden.
Verkehrsbehinderungen im Ortsteil Legelshurst:
21.09.2026
Vollsperrung im Lärchen- und Ahornweg
Aufgrund von umfangreichen Tiefbau- und Straßenbauarbeiten kommt es im Ortsteil Legelshurst ab Montag, den 21. September 2026, bis voraussichtlich Donnerstag, den 23. Dezember 2026, zu erheblichen Verkehrseinschränkungen. In diesem Zeitraum werden im öffentlichen Straßenraum die Wasserversorgung sowie der Regenwasserkanal erneuert. Abschließend erfolgen abschließende Asphaltarbeiten.
Betroffen sind der Lärchenweg und der Ahornweg. Die Maßnahme wird als Wanderbaustelle unter Vollsperrung ausgeführt. Der Bausektor erstreckt sich von der Sackgasse im Lärchenweg über den Ahornweg bis hin zur Einmündung in die Bahnhofstraße. Zur Sicherung des Baustellenbereichs und zur Gewährleistung des Bauablaufs wird eine entsprechende Beschilderung sowie ein Halteverbot eingerichtet.
Die unmittelbar betroffenen Anwohner wurden im Vorfeld separat über die Maßnahme und die genauen Einschränkungen (insb. bezüglich der Zufahrtsmöglichkeiten zu den Grundstücken) informiert.
Die Verkehrsteilnehmer und Anwohner werden um Beachtung Sperrungen und Maßnahmen gebeten.
Brücke bei der Kittersburger Mühle gesperrt
08.09.2026
vom 21.09.2026 bis 18.12.2026
Gemäß Pressemitteilung der Stadt Kehl ist in Kittersburg die Brücke über den Mühlkanal auf Höhe der Kittersburger Mühle von Montag, 21. September, bis Freitag, 18. Dezember, vollständig gesperrt. Grund dafür ist, dass die bestehende Brücke durch einen Neubau ersetzt wird. Die Sperrung betrifft auch den Radverkehr.
Der Verkehr aus Eckartsweier und Hesselhurst/Hohnhurst in Richtung Kittersburg/Goldscheuer muss andere Verbindungen nutzen.
Hallensperrungen in der Sommerpause
16.06.2026
Betroffen sind die Hallen in Hesselhurst, Eckartsweier, Legelshurst und Sand
Aufgrund der Sommerpause sind folgende Hallen vom 01.08. bis 30.08.2026 für jeglichen Trainingsbetrieb und Veranstaltungen gesperrt:
- Sander Halle
- Waldseehalle Hesselhurst
- Mehrzweckhalle Eckartsweier
- Festhalle Legelshurst
Um Beachtung und Weiterleitung an die entsprechenden Übungsleiter wird gebeten.
Gemeinde Willstätt, Fachbereich Liegenschaften