Hochwasser kann jeden treffen. Gründliche Vorsorge und das Wissen um die Gefahren sind der beste Weg, sich und seinen Besitz zu schützen.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (§ 5 Abs. 2 WHG) ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen:
"Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen."
Informiert sein heißt vorbereitet sein. Verfolgen Sie die aktuellen Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen und informieren Sie Mitbewohner und Nachbarn.
Notrufnummern:
Wenn Sie in Not geraten und Hilfe brauchen:
Feuerwehr: 112
Polizei: 110
Rettungsleitstelle: 19222
Bei Großschadenslagen sind die Rufnummern oft überlastet. Bewahren Sie Ruhe und Besonnenheit. Die Einsatzleitung koordiniert die Hilfe nach Dringlichkeit.
Bringen Sie sich und andere in Sicherheit
Sorgen Sie dafür, dass Kleinkinder, kranke und hilfsbedürftige Personen außerhalb des Gefahrenbereiches untergebracht werden und ihre Betreuung sichergestellt ist. Prüfen Sie, ob sie Ihren Nachbarn helfen können. Denken Sie auch an Haus- und Nutztiere.
Meiden Sie unnötige Aufenthalte im Freien, bleiben Sie Uferzonen fern. Nehmen Sie nicht am Katastrophentourismus teil. Befolgen Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte. Gehen Sie bei Überschwemmungen keinesfalls in den Keller oder in Tiefgaragen.
Müssen Sie Ihr Zuhause vorübergehend verlassen (Evakuierung), nehmen Sie Dokumente, Medikamente, warme Kleidung, Waschzeug und Wolldecken mit. Schließen Sie Fenster und Türen. Schützen Sie, was Sie zurücklassen.
Weitere Infos:
Hochwasserschutzfibel des BMVI
Hochwasser-Risiko-bewusstes Planen und Bauen
Flyer: Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft
Verbraucherzentralen Baden-Württemberg
Diese und weitere Informationen gibt es beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und im "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
www.hochwasser-bw.de
Überlutungsflächen BW <-- oben links im weißen Feld Willstätt eingeben
Heiko Erhardt
Wasserwerk „Spittelschlag“
Tel.: 07852 27 10