- Mülltonnen (An- und Ummeldung)
- Gelbe Säcke
- Restmüllsäcke
- Abfallkalender
- Büchern + Videos der Gemeinde
- Ortspläne
- Radwanderkarten
- Wochen- und Monatskarten
- Schülermonatskarten
- Punktekarten
- Fischereischein auf Lebenszeit
- Jugendfischereischein
- Gewerbe- An-, Ab und Ummeldung
- Gewerbezentralregisterauszug
- Schankerlaubnis
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Bitte folgen Sie hierzu folgendem Link: www.fuehrungszeugnis.bund.de
- An-, Ab-, Ummeldung Wohnsitz
- Aufenthalts- und Meldebestätigung
- Führungszeugnis
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Bitte folgen Sie hierzu folgendem Link: www.fuehrungszeugnis.bund.de
- Wohngeld/ Lastenzuschuss
- Arbeitslosengeld 2
- Elterngeld
- Landeserziehungsgeld
- Schwerbehindertenausweis
- Rundfunkgebührenbefreiung
- Landesfamilienpass
- Briefwahlunterlagen
- Parteisperren
- Wahlbenachrichtigung
- Hundesteuer (An- und Abmeldung)
- Abbuchungsermächtigung
- Personalausweis
Seit dem 01.11.2010 können nur noch Personalausweise im Scheckkartenformat beantragt werden. Der Personalausweis kann nicht verlängert werden, Änderungen sind nur bezüglich der Anschrift möglich. Der alte Personalausweis behält seine Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Für die Beantragung ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass muss vorgelegt werden.
- Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Fotomustertafel)
- Wird erstmals seit einem Zuzug ein neuer Personalausweis in Willstätt beantragt, muss auch eine aktuelle Geburtsurkunde vorgelegt werden.
- Zustimmung der Sorgeberechtigten bei Antragsstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres.
- Fristen Der neue Ausweis sollte 3 bis 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.
- Gebühren:
- Ausstellung von Personalausweisen
- Vorläufiger Personalausweis 10 €
- Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 € (10 Jahre gültig)
- Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)