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Haushaltsplanung der Gemeinde Willstätt 2012

Die gesamtwirtschaftliche Finanzsituation stellt auch den Hintergrund für die Haushaltsplanung der Gemeinde Willstätt dar. Daher orientiert sich die Planung für das HH-Jahr 2012 nach wie vor an großer Zurückhaltung.

Als Maßnahmen zur Stärkung der Leistungskraft des Verwaltungshaushaltes wurde bei der Grundsteuer A (Landwirtschaftliche Nutzung) und der Grundsteuer B (Bebaute Grundstücke) jeweils eine Hebesatzerhöhung von 300 v. H. auf 320 v. H. eingeplant. Die Grundsteuer A erhöht sich somit auf 92.100 EURO und die Grundsteuer B auf 1.006.500 EURO.

Aufgrund verschiedener aktueller Gewerbesteuermessbescheide zu den Vorauszahlungen bei der Gewerbeertragssteuer und zudem einer Hebesatzerhöhung von 330 v. H. auf 340 v. H. wurde der Planansatz auf 4,0 Mio. EURO festgesetzt.

Im Gebührenbereich wurde bei den Friedhofsgebühren eine Verbesserung des Kosten-deckungsgrades von 33 % auf 40 % eingeplant. Der Ansatz der Benutzungsgebühren konnte somit auf 125.000 EURO festgesetzt werden.

Für die Planung 2012 wurde wie im Vorjahr ein sehr strenger Maßstab angelegt. Es sind aus der Sicht der Verwaltung nur die absolut notwendigen Mittel für den laufenden Verwaltungsbetrieb sowie für sinnvoll und erforderlich gehaltene Investitionsmaßnahmen enthalten.

In der Haushaltsplanung 2012 ergibt sich eine erhebliche negative Zuführungsrate von 1.370.370 EURO. Diese erfolgt aufgrund der starken Steuerkraft bei der HH-Rechnung 2010 mit den Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen, die FAG-Umlage und die Kreisumlage. Nach § 22 GemHVO soll die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung der Kredite  (≙  92.400 EURO) gedeckt werden können. Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes wurde auf der Einnahmenseite eine Rücklagenentnahme mit 1.770.430 EURO angesetzt.  Die noch verbleibende Rücklage beträgt 1,7 Mio. EURO.

Erfreulich ist es, dass zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes im Planjahr keine Kreditaufnahme eingeplant werden musste; die erforderliche Finanzierung des Vermögenshaushaltes kann aufgrund der soliden Rücklagenpolitik vollständig aus eigenen Mitteln realisiert werden.

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