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Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Gemeinde Willstätt

Wie in allen Gemeinden in Baden-Württemberg wird auch in unserem Bereich die sogenannte gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Hierzu folgende Informationen: 

Warum wird die gesplittete Gebühr eingeführt?

Bislang  wurden  die  Abwassergebühren  nach  dem  einheitlichen  Frischwasser-Maßstab  berechnet. Dies bedeutet, dass der Abwassergebühr die entnommene Frischwassermenge zugrunde gelegt wurde.  Obwohl  die  der  öffentlichen  Kanalisation  zugeführte  Niederschlagswassermenge  einen  Teil  der gesamten  Abwasserkosten  verursacht,  fand  dies  beim  bisherigen  Gebührenmaßstab  keine  Berücksichtigung. 

Mit  Urteil  vom  11.03.2010  hat  der  Verwaltungsgerichtshof  Baden-Württemberg  entschieden,  dass diese  Berechnungsweise  nicht  mehr  zulässig  ist.  Damit  ist  praktisch  jede  Gemeinde  in  Baden-Württemberg  verpflichtet,  die  Kosten  der  Abwasserbeseitigung  getrennt  (gesplittet)  nach  Schmutz- und Niederschlagswasser zu berechnen. 

Die  Schmutzwassergebühr  wird  dabei  weiterhin  nach  Maßgabe  des  Frischwasserbezugs  abgerechnet. Da hierbei jedoch die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung heraus gerechnet werden, fällt die Schmutzwassergebühr geringer aus als die bisherige (einheitliche) Abwassergebühr.

Maßstab  für  die  Höhe  der  Niederschlagswassergebühr  ist  die  befestigte  (versiegelte)  Fläche  eines Grundstücks,  durch  die  Niederschlagswasser  den  öffentlichen  Abwasseranlagen  zugeführt  wird.  Je nach Versiegelungsgrad, das heißt Wasserdurchlässigkeit der gewählten Bodenbefestigung, können die  gebührenpflichtigen  Grundstücksbesitzer  den  zu  veranlagenden  Flächenanteil  und  damit  die  zu entrichtende Niederschlagsgebühr verringern.

Wie wird die Einführung der gesplitteten Gebühr ablaufen?

Um Kosten zu sparen haben wir uns gemeinsam mit vielen badischen Kommunen auf ein einheitliches Verfahren  mit  größtmöglicher  Genauigkeit  geeinigt.  Durch  die  gemeinsame  Beratung  durch  das  in unserer Region qualifizierte öffentlich bestellte Vermessungsbüro Ortmann in Oberkirch können weitreichende Synergien genutzt werden.

Vor kurzem wurden in unserer Region Luftbilder mit der aktuellen Bebauungssituation erstellt. Die zur Berechnung nötigen Flächendaten werden im Rahmen der detaillierten Auswertung dieser Luftbilder gewonnen.  Anschließend  werden  an  alle  Grundstückseigentümer  die  jeweils  ermittelten  befestigten Flächen  eines  jeden  Grundstücks  in  einem  Lageplan  mit  einem  Fragebogen  versandt.  Die  Grund-
stückseigentümer haben somit die  Möglichkeit,  die Angaben  zu kontrollieren und gegebenenfalls  zu korrigieren  (Selbstauskunft).  Ausführliche  Hilfestellung  erhalten  die  Grundstückseigentümer  durch Bürgerinformationsveranstaltungen,  eine  Informationsbroschüre  einschl.  Ausfüllanleitung  für  diese Fragebögen.  

Unter  www.gesplittete-abwassergebuehr-baden.de können Sie bereits jetzt weitere Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr erhalten. Eine entsprechende Informationsbroschüre zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wird noch erstellt und entsprechend verteilt.


Abschließend:
Wir dürfen nochmals betonen, dass es sich nicht um die Einführung einer neuen Gebühr handelt sondern lediglich um die Aufteilung der letztendlich selben Kosten der Abwasserbeseitigung in zwei Bestandteile. 
 
Im Moment müssen Sie als Grundstückseigentümer nichts weiter veranlassen. Die Gemeindeverwaltung Willstätt wird Sie wegen der Informationsveranstaltungen rechtzeitig informieren und weitere Informationen bereitstellen. 

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