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Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Gemeinde Willstätt
Wie in allen Gemeinden in Baden-Württemberg wird auch in unserem Bereich die sogenannte gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Hierzu folgende Informationen:
Warum wird die gesplittete Gebühr eingeführt?
Bislang wurden die Abwassergebühren nach dem einheitlichen Frischwasser-Maßstab berechnet. Dies bedeutet, dass der Abwassergebühr die entnommene Frischwassermenge zugrunde gelegt wurde. Obwohl die der öffentlichen Kanalisation zugeführte Niederschlagswassermenge einen Teil der gesamten Abwasserkosten verursacht, fand dies beim bisherigen Gebührenmaßstab keine Berücksichtigung.
Mit Urteil vom 11.03.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass diese Berechnungsweise nicht mehr zulässig ist. Damit ist praktisch jede Gemeinde in Baden-Württemberg verpflichtet, die Kosten der Abwasserbeseitigung getrennt (gesplittet) nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu berechnen.
Die Schmutzwassergebühr wird dabei weiterhin nach Maßgabe des Frischwasserbezugs abgerechnet. Da hierbei jedoch die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung heraus gerechnet werden, fällt die Schmutzwassergebühr geringer aus als die bisherige (einheitliche) Abwassergebühr.
Maßstab für die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist die befestigte (versiegelte) Fläche eines Grundstücks, durch die Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Je nach Versiegelungsgrad, das heißt Wasserdurchlässigkeit der gewählten Bodenbefestigung, können die gebührenpflichtigen Grundstücksbesitzer den zu veranlagenden Flächenanteil und damit die zu entrichtende Niederschlagsgebühr verringern.
Wie wird die Einführung der gesplitteten Gebühr ablaufen?
Um Kosten zu sparen haben wir uns gemeinsam mit vielen badischen Kommunen auf ein einheitliches Verfahren mit größtmöglicher Genauigkeit geeinigt. Durch die gemeinsame Beratung durch das in unserer Region qualifizierte öffentlich bestellte Vermessungsbüro Ortmann in Oberkirch können weitreichende Synergien genutzt werden.
Vor kurzem wurden in unserer Region Luftbilder mit der aktuellen Bebauungssituation erstellt. Die zur Berechnung nötigen Flächendaten werden im Rahmen der detaillierten Auswertung dieser Luftbilder gewonnen. Anschließend werden an alle Grundstückseigentümer die jeweils ermittelten befestigten Flächen eines jeden Grundstücks in einem Lageplan mit einem Fragebogen versandt. Die Grund-
stückseigentümer haben somit die Möglichkeit, die Angaben zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren (Selbstauskunft). Ausführliche Hilfestellung erhalten die Grundstückseigentümer durch Bürgerinformationsveranstaltungen, eine Informationsbroschüre einschl. Ausfüllanleitung für diese Fragebögen.
Unter www.gesplittete-abwassergebuehr-baden.de können Sie bereits jetzt weitere Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr erhalten. Eine entsprechende Informationsbroschüre zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wird noch erstellt und entsprechend verteilt.
Abschließend:
Wir dürfen nochmals betonen, dass es sich nicht um die Einführung einer neuen Gebühr handelt sondern lediglich um die Aufteilung der letztendlich selben Kosten der Abwasserbeseitigung in zwei Bestandteile.
Im Moment müssen Sie als Grundstückseigentümer nichts weiter veranlassen. Die Gemeindeverwaltung Willstätt wird Sie wegen der Informationsveranstaltungen rechtzeitig informieren und weitere Informationen bereitstellen.



